Ab 1. Jänner: Was die "Digitalsteuer" auf Online-Werbung bringt

Ab 1. Jänner: Was die "Digitalsteuer" auf Online-Werbung bringt
Österreichs "Interimslösung" soll Internet-Giganten zur Kassa bitten. Zumindest ein wenig.

Ab 1. Jänner hebt Österreich von großen Internet-Unternehmen erstmals eine eigene " Digitalsteuer" ein. Der nationale Alleingang in Sachen Digitalsteuer wurde im September als „Interimslösung“ beschlossen, nachdem eine Einführung auf EU-Ebene noch in weiter Ferne liegt.

Bei der österreichischen Digitalsteuer handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Online-Werbung, die auf großen Portalen geschaltet wird. Ab Jänner müssen demnach Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von mindestens 25 Mio. Euro eine fünfprozentige Steuer auf ihre Online-Werbeumsätze abführen.

Als Online-Werbung gelten laut Erläuterung des Finanzministeriums Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung oder etwa Suchmaschinenwerbung. Details zum Digitalsteuergesetz siehe hier.

"Google-Steuer"

Steuerschuldner ist der Online-Werbeleister, also große Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon, die ihre Online-Werbeumsätze der Finanz melden müssen. Kritik an der Steuer gab es im Vorfeld zur Genüge. Die Plattformen würden die Steuer einfach auf die heimischen Händler abwälzen und die Werbung verteuern, kritisierte die Wirtschaftskammer. Große Portale wie Airbnb oder Uber seien erst gar nicht von der Steuer betroffen.

25 Mio. Euro Einnahmen

Die Digitalsteuer soll dem Fiskus jährlich Einnahmen von 25 Mio. Euro bringen.Um die Kritiker zu besänftigen, sollen aus den Digitalsteuer-Einnahmen jährlich 15 Mio. Euro zur Förderung des digitalen Transformationsprozesses in die heimische Wirtschaft sowie den Ausbau digitaler Angebote heimischer Medienunternehmen – fließen. Diese Förderung gilt jedoch als heikel, weil sie von den EU-Wettbewerbshütern als verbotene Beihilfe gewertet werden könnte. 

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