65 Prozent mehr Saisonarbeiter: Neue Regelung für Stammkräfte
Die Bundesregierung bringt eine neue Stammsaisonnier-Regelung auf den Weg. Rund 3200 zusätzliche Kräfte aus Drittstaaten soll das bringen
Wegen des Mitarbeitermangels in den Saisonbranchen wird die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten erleichtert. Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.
Rund 1.000 Personen kommen im Tourismus als Stammsaisoniers in Frage. Damit kann die Gesamtzahl der Saisonarbeitskräfte um rund 65 Prozent gesteigert werden. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird mit rund 2.200 Stammsaisoniers gerechnet.
Saisonarbeitskräfte können künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:
- in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021)
- in zumindest drei Kalenderjahren
- im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate
- im Rahmen von Kontingenten
- Stammsaisoniers müssen sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung
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