17 Euro zu viel berechnet: VwGH gibt Steuerzahler Recht

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Auch geringfügig überhöhte Vorschreibungen müssen korrigiert werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Die Finanzbehörden müssen eine zu hohe Steuervorschreibung korrigieren, auch wenn die Differenz nur wenige Euro ausmacht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung befunden. Anlass war die Beschwerde eines Steuerzahlers, dem 17 Euro zu viel berechnet worden waren.

Der Steuerpflichtige musste zu viel an Körperschaftssteuer zahlen und wandte sich an das Bundesfinanzgericht. Dieses allerdings befand, dass der Betrag von rund 17 Euro zu gering war, um die Steuervorschreibung zu ändern.

Der VwGH sieht das anders: Er stellte laut Aussendung vom Mittwoch klar, dass unrichtige Abgabenbemessungen auch dann aufgegriffen werden müssen, wenn diese - nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts - nur geringfügige steuerliche Auswirkungen zur Folge haben. Jener Teil der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, der die Körperschaftsteuer betrifft, wurde daher aufgehoben.

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Die Entscheidung im Volltext ist unter http://go.apa.at/EMmqUkmb abrufbar.

Zur Website des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs: http://www.vwgh.gv.at

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