Urteil: Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis

Urteil: Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis

Florian Teichtmeister, der wegen des Besitzes und der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen angeklagt wurde, zeigte sich bei seinem Prozess am Wiener Landesgericht umfassend geständig und wurde schuldig gesprochen. Er wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentare