Streit um Marienburg kommt vor Gericht: Welfenprinz Ernst August klagt Sohn

Welfenprinz Ernst August.
Ernst August von Hannover verlangt Rückübereignung Verhandlungsauftakt am 25. November.

Bald streiten sie vor Gericht um das Schloss Marienburg: Ernst August Prinz von Hannover und sein Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover, müssen am 25. November persönlich zur Verhandlung erscheinen. So hat es das Landgericht Hannover angeordnet. Das Oberhaupt der Welfen, der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, verlangt die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover.

Der Anwalt des 67-Jährigen hält sich noch bedeckt. Nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung infolge "groben Undanks", ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Früheren Angaben zufolge hatte er seinem Sohn den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt.

Ernst August Erbprinz von Hannover sagte: "Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenheit bereits außergerichtlich entkräftet worden. Der gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich vor diesem Hintergrund gelassen entgegen." Ursprünglich hatte der 38-Jährige die ehemalige Sommerresidenz der Welfen wegen der hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft des Schlosses unter der Regie der Welfen angehäuft hatte, für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt.
 

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