Schwester Ewa darf nicht ins Mutter-Kind-Gefängnis: Haftaufschub

Schwester Ewa darf nicht ins Mutter-Kind-Gefängnis: Haftaufschub
Zweieinhalb Jahre muss die Rapperin ins Gefängnis. Wann und ob sie ihr Kind in der Zeit bei sich haben können wird, ist unklar.

Die Rapperin Schwesta Ewa wurde wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung bereits im Jahr 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor sieben Monaten kam allerdings Tochter Aaliyah Jeyla zur Welt.

Alles sah nun kurzzeitig so aus, als müsse Ewa, deren Haftantriff aktuell kurz bevor stand, die nächsten Jahre ohne ihr Kind leben. Ihr Antrag auf offenen Vollzug in einer Mutter-Kind-Einrichtung wurde zuvor mit der Begründung, die Rapperin sei aufgrund ihrer gewalttätigen Veranlagung nicht hierfür geeignet, abgelehnt.

Schwester Ewa: Überraschende Wende

Wie Schwesta Ewa heute in der deutschen Bild-Zeitung zitiert wird, bekommt sie nun überraschend Haftaufschub. Wann sie ihre Strafe nun antreten muss, ist unklar. "Die Zusage für den Haftaufschub haben wir vom Staatsanwalt bekommen. Wir wissen nur nicht, wie lange dieser Aufschub gewährt wird", sagt sie Bild.

Nun wolle sie sich darum kümmern, eine geeignete Einrichtung für sich und ihre Tochter zu finden. Gelingt ihr das nicht, wird sie ihre Strafe mit hoher Wahrscheinlichkeit - ohne ihre Tochter - in der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt Willich antreten.

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