Fürst Albert verliert Klage gegen Zeitschrift

Fürst Albert von Monaco hat zwei uneheliche Kinder, Jazmin Grace (24) und Alexandre (12). Beide hat er später anerkannt
Im Streit mit dem Monaco-Fürsten gewinnt die Zeitschrift "Paris Match"

Die Zeitschrift Paris Match hat im Streit mit Fürst Albert von Monaco wegen der Enthüllung der Existenz eines unehelichen Kindes Recht bekommen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass dies nicht die Privatsphäre des Fürsten verletzt habe.

Die Existenz eines Kindes sei angesichts des erblichen Charakters von Alberts Funktion als monegassisches Staatsoberhaupt von öffentlichem Interesse gewesen. Das Straßburger Gericht bestätigte damit ein früheres Urteil vom Juni 2014, gegen das Frankreich Berufung eingelegt hatte. Paris Match hatte 2005 ein Interview mit der Stewardess Nicole Coste veröffentlicht, in der sie enthüllte, dass ihr 2003 geborener Sohn Alexandre von Albert von Monaco stammt. Das Magazin wurde von der französischen Justiz wegen Verletzung der Privatsphäre zur Zahlung von 50.000 Euro Entschädigung verurteilt.

Albert erkannte später an, der Vater des heute zwölfjährigen Alexandre zu sein. Paris Match war wegen des Urteils vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Albert hat aus einer weiteren Beziehung auch eine uneheliche Tochter, die heute 24-jährige Jazmin Grace.

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