Rechtsstreit mit ÖSV: Etappenerfolg für Doping-Sünder Dürr

DOPING-CAUSA: PROZESS GEGEN JOHANNES DÜRR UND ÖSV TRAINER HEIGL
Das Landesgericht Innsbruck hatte einer Klage des ÖSV im Vorjahr stattgegeben. Der OGH verwies das Verfahren in erster Instanz zurück.

Der als Dopingsünder zu einer Bewährungshaftstrafe verurteilte Ex-Langläufer Johannes Dürr hat im Zivilrechtsstreit mit dem Österreichischen Ski-Verband (ÖSV) einen Teilerfolg errungen. Laut Berichten der ARD und der Tageszeitung "Die Presse" verwies der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren in einer Zwischenerkenntnis an das Landesgericht Innsbruck als erste Instanz zurück.

Dieses hatte im Vorjahr der Klage des ÖSV auf Unterlassung und Widerruf von Dürrs Behauptung, der Verband dulde Doping stillschweigend, verschließe die Augen davor und nehme Doping hin, solange niemand erwischt werde, zunächst stattgegeben.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das Urteil später aber auf, weil Dürr die Möglichkeit zu ergänzenden Äußerungen erhalten müsse. Dem schloss sich der OGH gemäß den Medienberichten nun vorerst an und verwies die Sache zur ergänzenden Beweisaufnahme und Neubeurteilung an das Erstgericht zurück.

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