Warum Matschiner seine Doping-Zentrifuge zurück bekam

BUCHPRÄSENTATION: "GRENZWERTIG - AUS DEM LEBEN EINES DOPINGDEALERS": MATSCHINER
Das Rechtsmittel der Konfiskation wurde erst drei Monate nach der Verhandlung gegen den ehemaligen Sportmanager eingeführt.

Nachdem der frühere Sportmanager Stefan Matschiner im Jahr 2010 wegen versuchten Blutdopings und der Weitergabe von illegalen Dopingmitteln vor Gericht gestanden ist, ist ihm das beschlagnahmte Equipment nach dem Prozess wieder ausgefolgt worden. Das hatte damals rechtliche Gründe, stellte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag auf APA-Anfrage klar.

Da die Blutzentrifuge, die eigens für das Blutdoping angeschafft wurde, damals nicht unter die gesetzliche Rahmenbedingung der Einziehung (Paragraf 26 Strafgesetzbuch) fiel, wurde sie Matschiner wieder zurückgegeben. Eine Einziehung der Zentrifuge war nicht möglich, da - anders als etwa bei Suchtgift, verbotenen Waffen oder speziellen Einbruchswerkzeugen - keine besondere Beschaffenheit festgestellt werden konnte. "Es handelte sich um eine normale Blutzentrifuge, weshalb die Ausfolgung unumgänglich war", so Salzborn.

Die Verhandlung gegen Matschiner endete am 11. Oktober 2010. Drei Monate später, am 1. Jänner 2011, trat nach Angaben der Gerichtssprecherin der Paragraf 19a Strafgesetzbuch in Kraft - die Konfiskation. Damit wurde es möglich, dass Gegenstände, die Täter etwa zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat verwendet hat, zu konfiszieren, "unabhängig davon, ob es sich um einen Gegenstand des Alltages bzw. eine per se nicht gefährliche oder verbotene Sache handelt", sagte Salzborn. Darunter fällt etwa auch ein Computer, mit dem Betrugshandlungen getätigt wurden. Matschiner hat eigenen Angaben zufolge dieses Equipment dem nun unter Dopingverdacht stehenden Erfurter Sportmediziner Mark S. weitergegeben.

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