Totschnig von Falschaussage-Vorwurf freigesprochen

Ein Mann mit Brille und blauem Sakko steht vor einem Mikrofon.
Ex-Radprofi Georg Totschnig ist am Dienstag am Straflandesgericht Wien vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage im Zusammenhang mit einer angeblichen Lieferung und Übergabe eines Blutbeutels bei der Tour de France 2005 freigesprochen worden.

Die Hauptbelastungszeugin Gerlinde Mayer, Ehefrau des skandalträchtigen Ex-ÖSV-Trainers Walter Mayer, revidierte ihre Aussage.

Der Tiroler hatte bei einer Einvernahme durch die SoKo Doping im September 2009 bestritten, dass ihm Gerlinde Mayer bei der Tour 2005 einen Blutbeutel zum Zwecke des Blutdopings übergeben habe und blieb auch vor Gericht bei dieser Behauptung. Mayer erklärte, sie habe damals nicht die Wahrheit gesagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Bedenkzeit erbeten.

Der Vorwurf der falschen Zeugenaussage gegen Totschnig, den Etappensieger bei der Tour de France 2005, basierte auf einer Aussage von Gerlinde Mayer vor Beamten der SoKo Doping im April 2009. Sie hatte damals ausgesagt, einen Blutbeutel bei Humanplasma in Wien abgeholt, nach Frankreich gebracht und an Totschnig übergeben zu haben.

Auf die Frage von Richterin Katharina Adegbite-Lewy, ob sie damals die Wahrheit gesagt habe, antwortete die Hauptbelastungszeugin am Dienstag mit Nein. Sie sei unter Druck gestanden, ständig von der SoKo Doping angerufen worden und habe mit all dem nichts mehr zu tun haben wollen. "Daher habe ich irgendetwas gesagt, um meine Ruhe zu haben. Die Wahrheit ist, dass ich nicht bei der Tour France war und Herrn Totschnig nichts gebracht habe." Sie könne nicht erklären, warum sie das damals ausgesagt habe.

Totschnigs Verteidiger Wilfried Plattner argumentierte, Gerlinde Mayer sei von der SoKo Doping in oberflächlicher Art einvernommen worden, sie sei nicht über Datum und Ort der angeblichen Übergabe befragt worden und damit sei dem Beschuldigten die Möglichkeit genommen worden, sich konkret zu den Vorwürfen zu äußern. Richterin Adegbite-Lewy kündigte an, dass Frau Mayer nun selbst mit einem Verfahren rechnen müsse. Nach rund eineinhalbstündiger Verhandlung sprach sie Totschnig frei.

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