Sport Austria Finals sollen dem Breitensport einen Impuls geben

Talk mit Hans Niessl
Sport-Austria-Präsident Hans Niessl freut sich auf den Bewerb mit 3.500 Aktiven in 300 Bewerben von 3. bis 6. Juni in Graz.

Mehr als 20 heimische Sportverbände küren vom 3. bis 6. Juni in Graz in rund 300 Bewerben ihre Meister. Bei der Premiere der Sport Austria Finals werden rund 3.500 Aktive in 18 Sportstätten antreten. Sport-Austria-Präsident Hans Niessl wertete das erste sportliche Großereignis in der Pandemie als "Riesenimpuls aus dem Spitzensport, um auch Impulse für den Breitensport zu geben".

In der Pandemie sei laut einer Observer-Studie ein Drittel weniger Sport betrieben worden, führte Niessl bei einem Pressetermin am Mittwoch aus. "Das wird die ganz große Herausforderung: Wie können wir Menschen motivieren, wieder Sport zu betreiben? Wir brauchen ein Comeback der Emotionen. Es gibt viele Initiativen und die Sport Austria Finals sind ein wichtiger Impuls. Der Spitzensport ist eine Lokomotive für den Breitensport."

80 Millionen in den Breitensport

Für das Überleben der Vereine sei die finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung sehr wichtig gewesen, betonte Niessl. Aus Mitteln des NPO-Fonds sind demnach 80 Millionen Euro in den Breitensport geflossen. Der Profisport habe 35 Millionen erhalten, sagte der Ex-Politiker.

Angesichts der Pandemie haben die Veranstalter der Finals ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Fans können sich Tickets über die Website sportaustriafinals.at sichern. Zuschauer müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein.

Die mit 19. Mai in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Die Eckpunkte für den Sport:

•    An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
•    Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
•    Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
•    Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
•    Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.

Ob die Testungen in den Schulen auch als Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) gelten, ist in einer gesonderten Verordnung zu regeln und kann daher noch nicht beantwortet werden.
 

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