Jukic-Ausschluss aus OSV laut Gericht nichtig

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat der Klage des Schwimm-Klubs Austria Wien gegen den Ausschluss von Dinko Jukic aus dem OSV im Jänner 2013 stattgegeben. Der Ausschluss sei nichtig, weil Austria Wien der drohende Rauswurf wegen ausstehender Gebühren von mehr als 6.000 Euro nicht mitgeteilt und außerdem keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ob der Österreichische Schwimm-Verband (OSV) Einspruch einlegen wird, sei noch nicht entschieden, hieß es vom OSV-Rechtsreferenten Arno Pajek am Donnerstag auf Nachfrage. Sollte das aktuelle Urteil, das der APA von Austria-Wien-Anwalt Thomas Krankl übermittelt wurde, rechtskräftig werden, muss der OSV die Verfahrenskosten von rund 5.500 Euro tragen. Krankl kündigte für diesen Fall "umfangreiche Schadenersatzansprüche" an.
Der OSV bekräftigte indes, dass er sich in dieser Causa und sämtlichen anderen Disputen mit Austria Wien und dessen Spitzenschwimmer Dinko Jukic außergerichtlich einigen wolle. Diese Gesprächsbereitschaft sei Jukic auch schon beim Verbandstag am 29. März signalisiert worden. Krankl verwies darauf, dass er von OSV-Präsident Stefan Miklauz seit der Verbandswahl nichts mehr gehört habe. Pajek sprach von bisher erfolglosen Kontaktaufnahmeversuchen mit Krankl. Doch die telefonische Kontaktaufnahme zwischen dem OSV und Jukic-Anwalt Thomas Krankl funktionierte am Donnerstag. Laut Arno Pajek habe er gegenüber Krankl die Gesprächsbereitschaft neuerlich bekundet und vor allem seine Hoffnung auf eine rasche Lösung der Streitigkeiten betreffend Austria Wien Ausdruck verliehen. Dazu sei für die kommende Woche ein eingehenderes Gespräch vereinbart worden.
Abgesehen davon teilte Krankl mit, dass er mehrere Beschlüsse des jüngsten Verbandstages angefochten habe. Weiters habe er eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft und eine Anzeige gegen einen Verbandsgerichtsfunktionsträger eingebracht.
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