Neues Sportförderungsgesetz in Begutachtung

Sportminister Norbert Darabos hat die Neugestaltung der Sportförderung in Österreich auf Schiene gebracht.

Nach langen Beratungen ging der Entwurf für das neue Bundes-Sportförderungsgesetz am Dienstag in Begutachtung. Dafür sind vier Wochen vorgesehen, Anfang 2013 soll das Gesetz beschlossen werden und nach entsprechenden Übergangsregelungen mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten.

"Ich bin sehr froh, dass wir eine Einigung erzielen konnten. Wir haben die ExpertInnen-Forderungen im Gesetz bestmöglich umgesetzt, und ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen, effizienten und zielgerichteten Sportförderung den Sport in Österreich langfristig erfolgreicher machen können", sagte Darabos in einer Aussendung vom Mittwoch.

Alle Fördernehmer erhalten demnach durch das neue Gesetz genau definierte Aufgaben. Gefördert wird nach dem Leistungsprinzip und im Rahmen eines zweistufigen Fördermodells mit Grundförderung und Maßnahmen- und Projektförderung. Die Bundes-Fachverbände profitieren nach Aussage des Ministers besonders vom neuen Gesetz. Sie erhalten künftig 50% der Mittel aus den 80 Millionen Euro der Besonderen Bundessportförderung.

"Das sind 20% mehr als bisher", sagte Darabos, "ich erwarte mir aber im Gegenzug von den Fachverbänden eine stärkere Professionalisierung." Diese müssen künftig mehrjährige Struktur- und Strategiekonzepte vorlegen. Eine Reihung der Verbände wird nach den Kategorien Struktur, internationale Erfolge, nationale und internationale Bedeutung und Nachwuchsarbeit erfolgen. Die zusätzlichen Mittel wurden frei, weil u.a. die Nationale Anti-Doping-Agentur künftig vollständig aus der Allgemeinen Sportförderung finanziert wird.

Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Installierung einer zentralen Stelle, bei der alle Förderungen beantragt und abgerufen werden können. Der neue Bundessportförderungsfonds wird die Verbände betreuen und die Förderung professionell abwickeln. "Für die Verbände bedeutet dies eine erhebliche administrative Erleichterung", erklärte Darabos.

Auch der Forderung des Rechnungshofes nach mehr Transparenz trägt das neue Gesetz Rechnung. Es ist eine Förderdatenbank vorgesehen, in der sämtliche Förderungen öffentlich aufscheinen. Auch die Kontrolle wird künftig neu geregelt. Anstelle der ehrenamtlich besetzten Kontrollkommission wird ein zweistufiges Prüfverfahren angewendet: die inhaltliche Kontrolle durch den Bundessportförderungsfonds und stichprobenartige Schwerpunktprüfungen durch die Sektion Sport im Ministerium.

Durch die nunmehr verstärkte inhaltliche Kontrolle soll zukünftig Missbrauch von Fördergeldern möglichst verhindert werden. "Das Geld soll direkt beim Sport und bei den Sportlerinnen und Sportlern landen", betonte Darabos.

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