Staatsanwalt: Schumacher war nicht zu schnell

Michael Schumacher blickt ernst in die Kamera.
Die ungesicherte Piste war laut Staatsanwalt Patrick Quincy ausreichend gekennzeichnet.

Im Justizpalast in Albertville hat am Mittwochvormittag eine Pressekonferenz zum aktuellen Ermittlungstand zum Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft informierte die Pressevertreter, dass die Untersuchung bereits weit vorangeschritten sei.

Es wurden laut Staatsanwalt Patrick Quincy zahlreiche Zeugen befragt, sowie eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Außerdem soll der Unfallhergang rekonstruiert werden. Die Skier, die praktisch neu und in einwandfreien Zustand gewesen sein sollen, sowie der beschädigte Helm Schumachers wurden von Experten begutachtet.

Schumacher hat sich außerhalb der Markierungen bewegt und ist, drei bis sechs Meter von der gesicherten Piste entfernt, auf einen Stein gestoßen. Dadurch habe er das Gleichgewicht verloren und ist im folgenden mit dem Kopf gegen einen Felsen gestoßen, der ca. 3,5 Meter entfernt lag. Dabei ist sein Helm in zwei Teile zerbrochen. Der Felsen befindet sich acht Meter von der markierten Piste entfernt, Schumacher lag nach dem Unfall ca. neun Meter abseits der gesicherten Piste.

Bilder der Helmkamera

Die Bilder der Helmkamera, die in gutem Zustand sind und beweisen, dass der frühere Formel-1-Star mit nicht allzu hoher Geschwindigkeit unterwegs war, werden in den kommenden Tagen von Fachleuten noch genauer ausgewertet, um eine genaue Geschwindigkeit zu ermitteln. Ob Schumacher tatsächlich einem gestürzten Freund zur Hilfe kam, können die Bilder der Helmkamera nicht bestätigen.

Auf die Frage, ob Schumacher unvorsichtig gewesen sei, die markierte Piste zu verlassen, wollte Staatsanwalt Quincy nicht antworten. Es sei noch offen, ob strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Dies betreffe auch mögliche Ermittlungen gegen den Pistenbetreiber im Skigebiet von Meribel, erklärte Staatsanwalt Quincy.

Pisten ausreichend gesichert

Dass die ungesicherte Piste nicht ausreichend gekennzeichnet war, wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch dementiert. Alle Normen zur korrekten Kennzeichnung seien eingehalten worden, so Quincy. Bislang gab es in dem Bereich der Skipiste, in dem Schumacher so schwer zu Sturz kam, keine anderen schweren Unfälle.

Weiters betonte der Staatsanwalt, dass zu dem Zeugen, der laut Spiegel den Unfall mit seinem Handy gefilmt haben soll, kein Kontakt besteht.

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