Keine nächtlichen Doping-Kontrollen in Spanien
Der Oberste Gerichtshof in Madrid erklärte eine Regelung für ungültig, die nächtliche Dopingtests zugelassen hatte. Die Richter gaben nach Medienberichten vom Mittwoch damit einem Einspruch der Radprofis statt.
Spaniens Anti-Doping-Gesetz hatte bereits in seiner ursprünglichen Version Kontrollen außerhalb von Wettbewerben in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr für unzulässig erklärt. Im September 2009 beschloss die spanische Regierung jedoch eine Änderung und erlaubte Kontrollen in der Nacht. Sie wollte damit die Erfolgsaussichten der Madrider Olympia-Kandidatur für die Spiele 2016 verbessern. Den Zuschlag erhielt Rio de Janeiro.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei der Gesetzesänderung die betroffenen Sportler und Verbände nicht angehört worden sind. Madrid bewirbt sich jetzt um Olympia 2020, die Erfolgsaussichten könnten von dieses Regelung abhängen. "Spanien hat noch genügend Zeit, seine Regelungen wieder zu ändern, falls dies notwendig werden sollte", sagte ein IOC-Sprecher.
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