Jukic-Klage noch im Oktober

Ein Schwimmer mit Badekappe und Schwimmbrille reckt den Zeigefinger in die Höhe.
Der Antrag auf Einstweilige Verfügung soll dem gesperrten Schwimmer die Möglichkeit geben, an Wettkämpfen teilzunehmen.

Im "Fall Dinko Jukic" wird sein Anwalt Thomas Krankl noch im Oktober die Klage und den Antrag auf Einstweilige Verfügung bei Gericht einbringen. Diese soll dem vom österreichischen Schwimmverband (OSV) bis Juni unbedingt gesperrten Schwimm-Star die Möglichkeit geben, auch vor dem Ablauf seiner Sperre wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Jukic selbst befindet sich derzeit in Australien.

Die Rückkehr aus "down under" hat Jukic für 5. November geplant, zwei Tage später will der Wiener laut Krankl schon wieder nach Amerika abheben. Der Jurist ist von den Reiseplänen seines Mandanten überrascht worden, hatte von Jukic` Australien-Trip vorher nichts gewusst. Nun wird es für Krankl schwierig, die nötigen Gerichtstermine darauf abzustimmen.

Da Jukic nur einen ganzen vollen Tag in Wien sein wird, müsste eine vom Richter etwaig gewünschte Anhörung des 23-Jährigen exakt für diesen 6. November stattfinden. Das versucht Krankl nun zu erreichen. In der Klage ist u.a. auch vermerkt, dass das Jukic schuldig gesprochene Verbandsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war, die Sperre damit nicht rechtens sei.

Zu spät

Für einen Start bei einem Kurzbahn-Weltcup käme eine einstweilige Verfügung zu spät, die letzte der insgesamt acht Stationen ist für 10./11. November in Singapur angesetzt. Als Thema für ihn nannte Jukic laut Krankl aber die Grand-Prix-Serie in den USA. Diese beginnt vom 9. bis 11. November in Minneapolis. 2013 geht es in Austin (18.-20.1.), Orlando (14.-16.2.), Mesa (11.-13.4.), Charlotte (9.-12.5.) und Santa Clara (30.5.-2.6.) weiter. Jukic` Sperre endet am 23. Juni 2013.

Kommentare