Salzburg: Hausdurchsuchung beim Internationalen Biathlon-Verband

Salzburg: Hausdurchsuchung beim Internationalen Biathlon-Verband
Der Grund dafür ist unklar. Zuständig für den Fall sei die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Das Bundeskriminalamt (BK) hat am Dienstagabend in den Räumlichkeiten der Internationalen Biathlon Union (IBU) in Salzburg eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dies wurde der APA mittlerweile von mehreren Stellen offiziell bestätigt, allerdings unter Verweis auf laufende Ermittlungen vorerst kein Grund dafür genannt. Die IBU will im Lauf des Mittwochs in einer Aussendung Stellung beziehen.

"Ich kann vorerst nichts dazu sagen. Aber es wird von uns im Laufe des Tages dazu eine Mitteilung geben", sagte die für die Medienarbeit zuständige IBU-Managerin Marina Dmuchowskaja im Gespräch mit der APA.

Der ORF hatte in der "ZiB2" als erstes Medium über die Hausdurchsuchung am IBU-Sitz in Salzburg berichtet und Ermittlungen in Zusammenhang mit Doping-Vorwürfen als Grund angegeben. BK-Pressesprecher Vincenz Kriegs-Au verwies die APA allerdings auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien, die zuständig sei. Von dieser gab es vorerst jedoch keinen offiziellen Kommentar zu dieser Causa. Diese Anklagebehörde befasst sich jedoch in der Regel nicht mit Dopingdelikten, sondern ist ihrem Namen entsprechend für die Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption zuständig.

Tatsache ist, dass EU-Ermittler am Dienstag unangekündigte Razzien bei Firmen durchgeführt haben, die mit den Rechten zur Übertragung von Sportveranstaltungen zu tun haben. Das teilte die EU-Kommission am späten Dienstagabend mit. Demnach besteht der Verdacht, dass gegen das Kartellrecht verstoßen wurde. Den Informationen zufolge wurden die EU-Ermittler von Kollegen einschlägiger nationaler Untersuchungsbehörden begleitet.

"Beamte haben unangekündigte Inspektionen in mehreren Mitgliedstaaten bei Firmen durchgeführt, die im Handel von Sportrechten und/oder der Übertragung von Sportveranstaltungen tätig sind", hieß es in der Mitteilung der Kommission. Man sei besorgt, dass die Firmen Anti-Kartellbestimmungen der EU verletzt hätten. Namen von Ländern und Firmen wurden jedoch nicht genannt.

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