Gericht wies Armstrong-Klage in Doping-Causa ab

Lance Armstrong mit traurigem Gesichtsausdruck und einer „RadioShack“-Kappe.
Lance Armstrong ist mit seiner Klage gegen die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA gescheitert und muss damit mehr denn je einen öffentlichen Doping-Prozess fürchten.

Ein Gericht in seiner Heimatstadt Austin erklärte die Ermittlungen der USADA gegen den Texaner, dem jahrelanges Doping und der Handel mit illegalen Substanzen angelastet wird, am Montag für rechtens.

Nun muss der siebenmalige Tour-de-France-Sieger entscheiden, ob er eine Schiedsgerichts-Verhandlung will oder eine lebenslange Sperre der USADA akzeptiert. In dem Fall könnte er auch einige Tour-Siege abgesprochen bekommen und offiziell als Doper gebrandmarkt werden.

Armstrong, der Doping stets bestritten und seine Gegner harsch angegriffen hatte, ist nun zu einer Entscheidung gezwungen: Entweder er geht gegen die Vorwürfe vor und bringt damit eine Verhandlung vor einem Schiedsgericht auf den Weg. Oder er akzeptiert eine lebenslange Sperre und möglicherweise die Aberkennung vieler seiner Titel. Vor dieser Entscheidung hatte sich Armstrong mit seiner Klage versucht zu drücken.

Nun droht ihm in jedem Fall ein weiterer Imageverlust und die endgültige Brandmarkung als Doper, vor allem sollten erstmals Zeugen auftreten und Beweise präsentiert werden. Der Sportler hat nur noch bis Donnerstag Zeit für eine Entscheidung.

"Sollte sich Herr Armstrong dafür entscheiden, freuen wir uns auf eine zeitnahe, öffentliche Anhörung", sagte USADA-Chef Travis Tygart in einer ersten Reaktion. Die Agentur hatte Armstrong, dessen langjährigen Intimus und jetzigen RadioShack-Teamchef Johan Bruyneel sowie vier Betreuer und Ärzte im Juni wegen Dopings angeklagt.

Armstrong argumentierte vor Amtsrichter Sam Sparks, die USADA habe keine Kompetenz ihn zu sanktionieren. Außerdem sei das Vorgehen der USADA verfassungswidrig. Beidem widersprach der Richter.

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