Kirchlers Sperre sorgt für Diskussionsstoff

Was darf er tun? Wo darf er hin? Was soll er tunlichst bleiben lassen im kommenden Monat (12. Juli bis 11. August), in dem Roland Kirchler seine Funktionssperre absitzen muss? Der Innsbruck-Trainer, der beim Saisonfinale in Wolfsberg den vierten Schiedsrichter gerempelt hatte, hat erfolglos Protest eingelegt. „Ich will dazu eigentlich gar nichts mehr sagen. Ich würde nur gerne wissen, wie genau diese Sperre jetzt ausschaut, damit ich dann nicht wieder der Buhmann bin, weil ich etwas Falsches gemacht habe.“
Im Paragraf 26 der ÖFB-Rechtspflegeordnung ist besagte Funktionssperre recht schwammig formuliert: Der Betroffene darf bei Spielen nicht als Offizieller auftreten, heißt es da. Und weiters: Die Sanktion kann auf einen bestimmten Funktionsbereich eingeschränkt werden.
Roland Kirchler interessiert vor allem eines: „Darf ich in die Kabine?“ Darüber wurde gestern auch bei der Bundesliga eifrig debattiert. Fix ist: Kirchler, der übrigens der erste Trainer in der Bundesliga ist, der die Funktionssperre ausgefasst hat, muss das Spiel von der Tribüne verfolgen und darf nicht via Handy mit der Betreuerbank und seinem Assistenten Florian Klausner kommunizieren.
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