Svetits gegen die Republik: Verfahren eröffnet

Am Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen ist am Mittwochnachmittag das Verfahren des ehemaligen GAK-Präsidenten Peter Svetits gegen die Republik Österreich eröffnet worden. Svetits möchte Schadenersatz in der Höhe von rund 70.000 Euro für die seiner Meinung nach zu Unrecht verhängte Untersuchungshaft im November 2011. Bei der ersten Verhandlungsrunde, zu der Svetits selbst erschienen war, wurde nur die weitere Vorgehensweise festgelegt.
Richter Peter Wlattnig fragte zu Beginn routinemäßig, ob vielleicht ein Vergleich möglich sei, was vom Vertreter der Finanzprokuratur - für die Republik Österreich - abgelehnt wurde. Der Richter verwies mehrmals darauf, dass der Akt in der Causa GAK "wahnsinnig umfangreich" sei, und er deshalb von den beiden Parteien die relevanten Teile benannt haben möchte.
Zeugen werden allem Anschein nach keine geladen werden. Der Richter möchte die Sache aus den Akten heraus entscheiden, "da ich ja die damalige Lage beurteilen muss." Svetits und sein Anwalt wollen den damaligen Haftgrund "Verdunkelungsgefahr" nicht gelten lassen, die Gegenseite ist da anderer Meinung.
Der Kläger möchte auf jeden Fall jene Anzeige beschaffen, die von Verdächtigen im Fall GAK gegen den ermittelnden Staatsanwalt Johannes Winklhofer eingebracht worden ist. Es geht darin um Befangenheit und angebliche Beeinflussung einer Zeugin, "und das deckt sich mit dem, was hier Thema ist", so Svetits-Anwalt Andreas Öhler. "Sie werden hier keine Erkenntnisse zum Ermittlungsverfahren gewinnen", warnte der Richter vorsichtshalber alle Beteiligten und Zuhörer.
Er verfügte, dass in den nächsten Wochen die relevanten Aktenteile vorzulegen seien, dann wird ein neuer Verhandlungstermin ausgeschrieben. Dies soll allerdings frühestens in zwei Monaten der Fall sein.
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