Sex-Affäre: Ribéry muss vor Gericht
Die französischen Fußballstars
Franck Ribéry und Karim Benzema müssen sich wegen ihrer Sex-Affäre mit einer minderjährigen Prostituierten nun doch vor Gericht verantworten.
Im November 2011 hatte die Staatsanwaltschaft von Paris das Verfahren gegen Ribéry schon zu den Akten gelegt. Sie folgte der Argumentation des Bayern-Stars, der versichert hatte, er habe nicht wissen können, dass die Frau, mit der er 2009 Sex hatte, minderjährig war. Sie habe ihm gesagt, sie sei 20. Tatsächlich war sie damals erst 17 Jahre alt.
Auch gegen Benzema von Real Madrid, der 2008 die Dienste der damals erst 16-Jährigen Prostituierten in Anspruch genommen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Untersuchungsrichter Andre Dando entschied nun aber, dass sich beide wegen "Inanspruchnahme einer minderjährigen Prostituierten" vor Gericht verantworten müssen. Insgesamt seien acht Personen betroffen, hieß es aus Justizkreisen.
Zum Geburtstag
Zahia D. hatte ausgesagt, Ribéry, verheirateter Vater von drei Kindern, habe sie zu seinem 26. Geburtstag im April 2009 nach
München einfliegen lassen und mit ihr Sex in einem Luxushotel gehabt.
Sie habe ihm aber vorgespielt, volljährig zu sein. Ribéry versicherte später, er habe gar nicht gewusst, dass die junge Frau sich ihre Liebesdienste für gewöhnlich bezahlen lasse.
"Sie wollte mit mir schlafen, wegen meines Namens, weil ich Geld habe." Nach dem Treffen sei er nach Hause gegangen und habe hundert Euro dagelassen.
Ribérys Anwältin Sophie Bottai reagierte mit Unverständnis auf die neue Entwicklung. "Das ist eine ebenso überraschende wie ungerechte Entscheidung: Zum einen aufgrund der Ermittlungsakten und vor allem wegen der Aussagen von Zahia, die immer gesagt hat, dass mein Mandant ihr Alter zum Zeitpunkt der Ereignisse nicht gekannt habe."
Der heute 29-Jährige war ebenso wie
Benzema nach Bekanntwerden der Affäre scharf kritisiert worden. Vereinzelt wurde der Ausschluss der beiden aus der Nationalmannschaft gefordert.
In Frankreich steht auf Sex mit minderjährigen Prostituierten eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.
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