Experte zu TV-Streit: "Andernfalls kann Rapid aussteigen"

Experte zu TV-Streit: "Andernfalls kann Rapid aussteigen"
Sportrecht-Experte Thomas Wallentin beurteilt den Bundesliga-Streit um das TV-Geld und gibt Rapid vor Gericht gute Chancen.

Bei der Klubkonferenz am Dienstag schlägt die Stunde der Juristen. Gutachten und Gegen-Gutachten werden die Abstimmung über die strittige Verteilung der TV-Gelder beeinflussen. Rapid ließ von einem Uni-Professor ein Gutachten erstellen.

Der KURIER bat einen anderen Jus-Experten mit Spezialgebiet Sportrecht um seine Einschätzung. Prof. Dr.  Thomas Wallentin von der Kanzlei „Kunz Wallentin“ ist der Herausgeber des Sammelbandes „Fokus Sport – das Recht“. Seine Sicht der Dinge:

Ist der aktuelle Schlüssel zur Verteilung der TV-Gelder an die Laufzeit des Vertrages mit Sky gebunden oder sind Änderungen durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit Saisonende möglich?

„Das ist letztlich eine Auslegungsfrage des Beschlusstextes, den ich nicht kenne. Man müsste dafür den damaligen Willen der Parteien erforschen. Naheliegend wäre eine Bindung an die Laufzeit. Ob eine Änderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit rechtswirksam wäre, ist fraglich.“

Muss Rapid Sanktionen durch die Bundesliga fürchten, wenn die Eigenvermarktung durchgesetzt wird?

„Rechtlich ist hier entscheidend, dass der Bundesliga Monopolstellung und daher marktbeherrschende Stellung zukommt. Grundsätzlich dürfte die gemeinschaftliche Vermarktung, also die Zentralvermarktung, wohl zulässig sein. Das darf aber nicht missbraucht werden. Das heißt, die Rechte müssen den Klubs gegenüber angemessen abgegolten werden. Und dabei darf Ungleiches nicht gleich behandelt werden. Andernfalls kann Rapid wohl ’aussteigen’.“

Auf welche Grundlagen ist bei der Verteilung der TV-Gelder zu achten? Ist es angemessen, dass St. Pölten mehr bekommt als Rapid?

„Nein. Der sportliche Erfolg eines Klubs alleine ist kein hinreichender Indikator für den wirtschaftlichen Wert der TV-Rechte. Ein Verteilschlüssel, der eine höhere Abgeltung für St. Pölten als für Rapid vorsieht, würde den wirtschaftlichen Wert der TV-Rechte nicht angemessen berücksichtigen.“

Dürfte der ORF mit seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag mit nur einem Verein einen exklusiven Vertrag für die Übertragung der Heimspiele abschließen?

„Warum nicht? Der im ORF-Gesetz definierte öffentlich-rechtliche Auftrag nimmt zwar auf das sportliche Interesse der Bevölkerung Bezug. Ich halte das in diesem Zusammenhang aber für nicht relevant.“

Sky müsste ohne Rapid-Heimspiele im Angebot fürchten, weniger Abos zu verkaufen. Könnte der Bezahl-Sender auf Rückabwicklung oder Beendigung des aktuellen TV-Vertrags pochen?

„Sky könnte beim Wegfall der Übertragungsrechte für die Heimspiele – umso mehr wenn es sich um attraktive Klubs handeln sollte – eine Vertragsauflösung geltend machen, etwa unter Berufung auf Wegfall der Geschäftsgrundlage. Jedenfalls hätte Sky erhebliche Ansprüche wegen Schlechterfüllung durch die Bundesliga.“

Experte zu TV-Streit: "Andernfalls kann Rapid aussteigen"

Professor Thomas Wallentin mit seiner Einschätzung

Was passiert, wenn sich die Bundesliga-Gegner weigern, nach einer Einzelvermarktung von Rapid noch in Hütteldorf anzutreten?

„Wenn die Nichtteilnahme an der Zentralvermarktung rechtens sein sollte, so wäre ein Nichtantreten mit Strafverifizierung zu sanktionieren. Auch Schadenersatzansprüche gegen diese Klubs wären denkbar.“

Könnte die Bundesliga Rapid mit der Ansetzung ungünstiger Anpfiffzeiten für die Heimspiele „bestrafen“?

„Nein, das wäre eine unzulässige Diskriminierung, insoweit rechtswidrig und als Missbrauch der erwähnten marktbeherrschenden Stellung zu werten.“

Wenn der Bundesliga-Instanzenweg ausgeschöpft ist – bei welchem Gericht würden Klagen in dieser Causa eingebracht werden?

„Innerhalb von drei Monaten kann beim Obersten Gerichtshof ein Rechtsmittel erhoben werden. Infrage kommt auch eine Zuständigkeit des CAS in Lausanne.“

Aufgezeichnet von Alexander Huber

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