Hoeneß-Selbstanzeige nicht strafmildernd

Die Staatsanwaltschaft München II soll nach Focus-Informationen die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht für strafmildernd halten, ebenso wenig für strafbefreiend. Das berichtete das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten wollten sich am Freitag dazu äußern.
Laut Focus geht die Anklagebehörde davon aus, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus freien Stücken und aus Reue verfasst haben soll, sondern weil ein Journalist die Steuerhinterziehung schon vorher entdeckt und recherchiert hatte. Die Selbstanzeige sei außerdem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft inhaltlich fehlerhaft und würde große Lücken aufweisen.
Hoeneß muss sich vom 10. März an vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei einer solchen Summe droht Hoeneß unter Umständen eine Gefängnisstrafe.
Im Jahr 2012 bekräftigte der Bundesgerichtshof: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.
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