Auch Protestkomitee lehnte Einspruch von Wr. Neustadt ab

Die Hoffnungen der Kläger schwinden zunehmend.
Den Wiener Neustädtern bleibt nur noch der Gang zum Ständigen Neutralen Schiedsgericht.

Auch das Protestkomitee der österreichischen Fußball-Bundesliga hat den Einspruch des SC Wiener Neustadt gegen die Beglaubigung des Relegations-Rückspiels gegen den SKN St. Pölten abgelehnt. Das gab die Bundesliga am Donnerstag bekannt. Das Komitee bestätigte damit die erstinstanzliche Beglaubigung des Spiels mit 1:1 durch den Senat 1.

Wiener Neustadt bleibt nun noch der Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht, um ein Antreten in der Bundesliga-Saison 2018/19 noch zu erwirken. Die Niederösterreicher hatten gegen den Einsatz von David Atanga im Duell mit St. Pölten Protest eingelegt. Atanga bestritt in der abgelaufenen Spielzeit zuvor bereits Spiele für Salzburg und Liefering. Laut FIFA-Regulativ darf ein Akteur aber nur für zwei Vereine pro Saison spielen. Die Bundesliga setzt ihre Kooperationsspieler-Regelung dagegen.

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