Böllerwurf auf Rapid-Goalie: Freispruch

Böllerwurf auf Rapid-Goalie: Freispruch
Georg Koch musste nach dem Derby im August 2008 seine Karriere beenden. Gericht kritisiert Polizei scharf.

Wie leicht man auf der Anklagebank landen kann, wurde am Mittwoch bei einem Prozess im Wiener Landesgericht aufgedeckt. Es reicht schon ein Zeuge, der gehört hat, dass jemand gehört hat ...

Wer am 28. August 2008 im Hanappi-Stadion beim Derby RapidAustria einen Feuerwerkskörper Richtung Rapid-Torhüter Georg Koch geschleudert und damit dessen Karriere vernichtet hat (Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen, etc.), wird sich nicht mehr klären lassen.

Der 21-jährige Austria-Fan, gegen den seit eineinhalb Jahren ein Strafverfahren läuft, war es jedenfalls nicht. Die Richterin sprach ihn frei und verurteilte dafür die polizeilichen Ermittlungen: "Schlimm, dass man auf diese Art in Verdacht gerät!"

Fotogrammetrisches Gutachten

Es gibt ein Video von dem Match, auf dem der Böller-Werfer unscharf zu sehen ist. Ein Kriminalbeamter hörte sich in der Szene um und erfuhr, dass ein Mädchen herumerzählt habe, ihr Freund habe gerüchteweise gehört, ein damals 17-jähriger Schulkollege sei der Übeltäter. Der Polizist besuchte mehrere Spiele und beobachtete den Freund des Mädchens beim Zusammentreffen mit besagtem 17-Jährigen, der nach Ansicht des Beamten dem Böller-Werfer auf dem Video ähnlich sah.

Also schnappte sich der Polizist den Burschen in der Halbzeit, lud ihn zur Einvernahme vor und bezeichnete ihn in seinem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei als "Täter". So kam der heute 21-Jährige vor Gericht.

"Ich war mit den Ermittlungen fertig, besseres Material gab es nicht", erklärte der Beamte nun lapidar als Zeuge.

Sehr spät erst holte die Staatsanwaltschaft ein fotogrammetrisches Gutachten von dem Video ein – und siehe da: Das Ohrläppchen des abgebildeten Burschen hat eine andere Form als das des Angeklagten, auch die Kinnpartie passt nicht. Der Freispruch ist rechtskräftig.

 

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