Fünf Jahre Haft für Heinz Jungwirth

Fünf Jahre Haft für Heinz Jungwirth
Mit einem Paukenschlag ist der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Generalsekretär des ÖOC, Heinz Jungwirth, zu Ende gegangen.

Der einst wohl mächtigste Sportfunktionär des Landes wurde am Dienstag im Wiener Straflandesgericht im Sinne der Anklage schuldig erkannt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die mitangeklagte Manuela K., eine ehemalige Mitarbeiterin Jungwirths, wurde freigesprochen. Bei Jungwirth ging der Schöffensenat von einem angerichteten Schaden von 3,3 Mio. Euro aus. Dieses Geld fehle dem ÖOC, "und wenn man sich den Lebenswandel von Doktor Jungwirth ansieht, kann man sich vorstellen, wo die Beträge gelandet sind", so Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung.

Olschak bescheinigte Jungwirth eine "besonders freche" bzw. "infame" Vorgangsweise, zumal dieser von ÖOC-Konten sogar seine privaten Lieferanten bezahlt habe. Das ÖOC, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren mit 1,5 Mio. Euro angeschlossen hatte, bekam diese Summe in voller Höhe zugesprochen.

"Normalerweise sollte man sagen, mich bringen keine zehn Pferde in die Kriminalität. Bei Ihnen war es gerade umgekehrt", stellte Olschak fest. Der Richter geißelte in seiner Urteilsbegründung "die widerwärtige, altösterreichische Funktionärsmentalität". Jungwirth habe nach der Devise "Das ÖOC bin ich, mit dem Geld mach ich, was ich will" gehandelt.

Der Buchsachverständige Helmut Lercher hatte am letzten Verhandlungstag erklärt, insgesamt 3,6 Mio. Euro hätten Verrechnungskonten und ein Sparbuch des ÖOC "verlassen" und wären teilweise unmittelbar "in die Privatsphäre Jungwirths geflossen". Allein vom Sparbuch habe Jungwirth 2,23 Mio. Euro bar behoben, wobei ein beachtlicher Teil davon - nämlich 874.000 Euro - praktisch zeitgleich auf Konten Jungwirths landete.

Das ÖOC, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren mit 1,5 Mio. Euro angeschlossen hatte, bekam diese Summe in voller Höhe zugesprochen. Sämtliche Entscheidungen des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig. Jungwirth, der zu diesem Zeitpunkt einen sichtlich konsternierten, fast geknickten Eindruck hinterließ, erbat Bedenkzeit, ehe er mit seinem Verteidiger Herbert Eichenseder überstürzt das Weite suchte.

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