CAS erklärte lebenslange Sperren für unzulässig

Ein muskulöser Sprinter mit Trikot der britischen Nationalmannschaft beim Wettkampf.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat einen lebenslangen Olympia-Ausschluss von Dopingbetrügern für nicht zulässig erklärt.

So lautet das am Montag veröffentlichte Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Nationalen Olympischen Komitee Großbritanniens BOA und der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA. Der lebenslange, im BOA-Regelwerk vorgesehene Bann sei nicht mit dem WADA-Kodex vereinbar, hieß es.

Damit dürfen frühere, mit dem lebenslangen Olympia-Ausschluss bestrafte Dopingsünder wie der Leichtathlet Dwain Chambers und der Radprofi David Millar an Olympia im Sommer in London teilnehmen. Die Weltagentur hatte den Olympia-Ausschluss auf Lebenszeit angefochten, weil er gegen den WADA-Code verstößt. Als einziges NOK der Welt verhängte das BOA lebenslange Olympia-Sperren gegen Dopingbetrüger. Die Regel war 1992 eingeführt worden.

Das CAS hatte im vergangenen Jahr bereits die sogenannte Osaka-Regel des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für ungültig erklärt, nach der Dopingsünder automatisch von den nächsten Olympischen Spielen ausgeschlossen waren. Auch diese Regel stand im Widerspruch zum WADA-Kodex.

Kommentare