Deutschland: Doping-Sündern droht Gefängnis

Eine Hand hält zwei Blutprobenröhrchen mit farbigen Etiketten.
Ein neues Anti-Doping-Gesetz soll auch die dopenden Sportler selbst erfassen. Bis zu drei Jahre Haft.

Hausdurchsuchungen, Polizeirazzien, Telefonüberwachung oder Athleten, die hinter Gitter wandern: Wenn das Anti-Doping-Gesetz in Deutschland wie geplant 2015 in Kraft tritt, wird der Staat Doping als kriminelle Handlung verfolgen und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen.

"Das Gesetz ist ein Statement für den sauberen Sport und eine Kampfansage an die Doper im Spitzensport", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung des Entwurfs in Berlin. "Dieses Gesetz war überfällig."

Während in Deutschland bisher nur die Hintermänner des Dopings - Ärzte, Trainer, Hersteller oder Händler - strafrechtlich verfolgt werden können, soll zukünftig den Spitzensportlern für die Einnahme und den Besitz von schon geringen Mengen an Dopingmitteln der Prozess gemacht werden. "Wir führen das Selbstdoping ein. Die eigentlichen Profiteure sind die dopenden Sportler. Sie werden von diesem Gesetz erfasst", erklärte Maas. "Jeder wird sich jetzt ernsthaft überlegen müssen, ob er zum Doping greift. Denn es droht nicht nur eine sportliche Sperre, sondern auch Geld- und Freiheitsstrafen."

"Kurz, klar, wirksam und hart"

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere bezeichnete das Gesetz als "kurz, klar, wirksam und hart". Der für den Sport zuständige CDU-Politiker geht aber nicht davon aus, dass es mit diesem Gesetz kein Doping in Deutschland mehr geben wird: "Wir haben den Einbruch verboten und trotzdem wird noch eingebrochen."

DOSB-Präsident Alfons Hörmann begrüßt das Anti-Doping-Gesetz zumindest generell. "In der Grundtendenz geht das, was die Regierung vorlegt, genau in die Richtung, die wir uns vorstellen", sagte der Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im ZDF-Morgenmagazin. Die Zielsetzung, für fairen Wettbewerb im Sport zu sorgen, sei "eindeutig und klar bestätigt".

Im Detail sind sich Politik und DOSB allerdings nicht einig. Der Dachverband lehnt die Bestimmung zum "Selbstdoping" ab. Das Argument: Vor einem staatlichen Gericht muss die Schuld eines Dopers nachgewiesen werden, während vor einem Sportgericht der beschuldigte Athlet seine Unschuld beweisen muss. Dies würde zu langwierigen Verfahren führen. Der Sport könne einen Doper schnell sperren. "Wir stärken gerade die Sportgerichtsbarkeit und sichern sie in ihrer effektiven Anti-Doping-Arbeit", entgegnete dagegen de Maiziere.

Explizit werden in dem Gesetz Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Sportlern als zulässig erklärt. Dagegen setzt sich unter anderen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zur Wehr. Sie war ohne positiven Dopingbefund gesperrt worden.

Kritik

Die DOSB-Athletenkommission bewertet die Gesetzesinitiative als positiv, fordert aber auch, dass die "Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit" nicht gefährdet oder geschwächt wird. Es gibt aber noch weitere Bedenken gegen den Entwurf. Für den Doping-Experten Werner Franke ist die Vorlage "nicht nur ein kleiner Wurf, sondern gar kein Wurf", meinte der renommierte Wissenschafter. "Das ist entweder total dumm oder total hinterhältig." Das geplante Gesetz habe nur strafrechtliche Konsequenzen für rund 7.000 Spitzensportler und Profis, nicht aber für Amateure und Freizeitsportler.

In Österreich werden die heimischen Anti-Doping-Bestimmungen gerade an den internationalen Anti-Doping-Code (WADC) angepasst. Die Novelle passierte am Dienstag den Sportausschuss des Nationalrates, soll umgehend ins Plenum und mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.

In Österreich gibt es (nicht nur für Sportler) prinzipiell den Straftatbestand Besitz, Handel und Weitergabe verbotener Mittel. Hier drohen abhängig von den Grenzmengen bis zu fünf Jahre Haft. Seit 2010 wird Doping zudem als "Sportbetrug" qualifiziert, über diesen Titel kann es bis zu zehn Jahre Haft geben. Ein Straftatbestand "Eigenkonsum" wird immer wieder diskutiert.

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