In vielen Städten ist das Einfahren nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Plus: Kuriose Gesetze.
18.03.15, 10:01
Der Italien-Urlaub kann teuer werden: "Wer einen der bevorstehenden Feiertage für eine Italien-Reise nutzt, sollte gut über die 'zona traffico limitato', kurz ZTL, informiert sein", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Die ZTL ist eine verkehrsberuhigte Zone, in die das Einfahren nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist. Es gibt sie in vielen, insbesondere touristisch stark frequentierten italienischen Städten. Wer die Bestimmungen nicht einhält, muss mit Strafen ab 80 Euro rechnen. "Wenn man mehrfach unbeabsichtigt in eine ZTL hinein- und wieder herausfährt, wie etwa bei der Parkplatzsuche, wird die Strafe für jeden Verstoß neu fällig. Und wer ohne Genehmigung in eine ZTL einfährt und dort auch unerlaubt parkt, zahlt ebenfalls mehrfach – für die Einfahrt und für unerlaubtes Parken."
In Deutschland ist es zwar nicht verboten nackt Auto zu fahren, tunlichst vermeiden sollte man aber textilfrei auszusteigen. 40 Euro Bußgeld kann das kosten.
Wenn Sie im Urlaub auf Nessi treffen, versuchen Sie es unversehrt zu lassen, denn die Briten haben das Ungeheuer von Loch Ness unter Naturschutz gestellt.
Wenn Sie in China jemanden vor dem Ertrinken retten, werden Sie nicht als Held gefeiert, denn: In das Schicksal anderer darf nicht eingegriffen werden.
In Florida dürfen Mistkübel nicht sexuell belästigt werden. Noch kurioser: Nackt duschen ist verboten. Und Orangen dürfen nicht in der Badewanne verzehrt werden.
Im Italienurlaub im Sommer alte Winterreifen "abzufahren" kann teuer werden. Im beliebten Nachbarland wurde ein Gesetz erlassen, das die Urlaubskasse schnell überstrapazieren könnte. 400 bis 1700 Euro sind fällig, wenn man in Italien in den Sommermonaten mit den "Winterpatscherl" erwischt wird.
Ordnung sowie Sicherheit sind auch in Triest Thema. Bürgermeister Roberto Cosolini führte eine Regelung ein, laut der Geschäfte, Cafés und andere Lokale in der Innenstadt zwischen 23 und 5 Uhr keine Getränke in Flaschen und Dosen mehr verkaufen dürfen. So soll die Innenstadt sauber gehalten werden
Das Füttern von Tauben muss man sich leisten können: Auf dem Markusplatz in Venedig drohen bis zu 450 Euro Strafe und in der toskanischen Stadt Lucca können es sogar 500 Euro werden.
Schlechte Nachrichten für Möchtegern-Bauherren: In der venezianischen Stadt Eraclea ist es untersagt, am Strand Burgen zu bauen oder Löcher in den Sand zu buddeln.
Aber auch Großbritannien steht den Italienern in Sachen verrückte Gesetze um nichts nach: Dort dürfen sich Betrunkene nicht in Pubs und Restaurants aufhalten.
Und wenn es nun doch einmal passiert, dass man im Pub betrunken wird, sollten Männer auf keinen Fall auf Flirtkurs gehen. Frauen um Sex zu fragen kann nämlich brenzliger werden als in anderen Ländern: Die Strafe beträgt bis zu 180 Euro oder drei Monate Gefängnis.
Langos-Liebhaber aufgepasst: In Indiana ist es nach heftigem Knoblauchverzehr vier Stunden lang untersagt, Straßenbahn zu fahren oder ein Kino und Theater zu besuchen.
Egal wie heiß die Suppe ist, schlürfen Sie ja nicht in der Öffentlichkeit, wenn Sie sich in New Jersey befinden. Andernfalls können Sie verhaftet werden.
Fährt man in Moskau ein schmutziges Auto, kann es bis zu 200 Euro Bußgeld kosten.
Von Arezzo bis Verona
Eine ZTL gibt es u.a. in Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin und Verona. In den meisten Städten beschränkt sich die Zone auf den Innenstadtbereich oder den historischen Stadtkern. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Am Beginn der ZTL werden die Kennzeichen aller Fahrzeuge durch Überwachungskameras oder die Polizei elektronisch gescannt und automatisch geprüft, ob eine Einfahrtsgenehmigung vorhanden ist.
Ratsam ist also, sich vor der Reise beim Hotel zu erkundigen, ob es sich in solch einer Zone befindet. Die Unterkunftgeber können nämlich für eine temporäre Einfahrtsgenehmigung sorgen, indem sie Aufenthaltszeit und Kennzeichen rechtzeitig bei der Behörde registrieren lassen
Strafzettel sofort zahlen
Wer vor Ort einen Strafzettel erhält, sollte ihn genau überprüfen. "Sind auf dem Strafzettel keine internationalen Überweisungsdaten, also BIC und IBAN, angeführt, sollte man versuchen, die Strafe bei der örtlichen Polizeistation zu begleichen oder die fehlenden Daten zu erhalten", empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Erreicht man vor Ort niemanden, kann man nur warten, bis eine Zustellung der Strafe nach Österreich erfolgt. Dies muss binnen 360 Tagen nach Übertretungszeitpunkt erfolgen – andernfalls gilt die Strafe als verjährt und kann mit Einspruch bekämpft werden.
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