Reisemängel: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Für Reiseveranstalter gilt die "Prospektwahrheit". Urlauber haben einen Anspruch auf Gewährleistung.
Schimmelbildung an der Wand und Decke eines Raumes.

Steilküste statt Sandstrand, lärmende Baustelle statt Pool vor dem Fenster, Hotel überbucht und die Ersatzunterkunft minderwertig: Wenn der Traumurlaub zum "Horrortrip" wird, hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und möglicherweise auch Schadenersatz. Denn grundsätzlich gilt die " Prospektwahrheit": Die im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen müssen auch erbracht werden, hieß es in einer Aussendung des Justizministeriums.

Der Urlauber hat also einen Gewährleistungsanspruch. Warten dennoch negative Überraschungen, sollte man gleich Verbesserungen verlangen. Wird oder kann der Mangel nicht behoben werden: Beweise sichern. Fotos, Videos, Zeugen und eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung, dass man auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, erleichtern die Geltendmachung der Ansprüche.

Wiener Gerichte haben in den vergangenen Jahren folgende Entscheidungen getroffen (siehe Bildergalerie). Allerdings erheben diese Beispiele keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.

Eine Bettwanze sitzt auf menschlicher Haut.

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Reisemängel: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Archivfoto aus 2005: Charles Graner saß sechseinhalb Jahre im Gefängnis.
Schimmelbildung an der Wand und Decke eines Raumes.

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Blick auf Häuser mit Pool und Meer im Hintergrund.

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Ein Rollstuhl steht am Strand, während eine Person im Wasser schwimmt.

Viele gelbe Strandkörbe stehen am Strand, im Hintergrund das Meer.

GERMANY FEATURE
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Vollkornbrot, Käse, Gemüse - ideale Energiespender für eine ausgedehnte Wanderung
Menschen entspannen sich am Strand, während ein Flugzeug im Landeanflug über sie hinwegfliegt.

Eine Frau mit einem traditionellen Hut trägt Algen auf einer Stange am Strand.

EPAepa03003671 A Balinese seaweed farmer carries her harvest in Nusa Dua, Bali, Indonesia, 15 November 2011. The Indonesian resort island of Bali will host the 19th Association of South East Asian Nations (ASEAN) Summit on 17-19 November 2011. EPA/STEP
Ein gelber CAT 966H Radlader steht am Strand vor dem blauen Meer.

Das „No-Tel Motel“ wirbt mit kostenlosen Filmen.

Ein teilweise versunkenes Schiffswrack im Wasser vor einer Küste.

Eine Gruppe braun-weißer Hühner pickt auf einem Feld.

APNHuehner laufen am Donnerstag, 25. Maerz 2010, in Grossenhain, Sachsen, im Freigehege der Grossenhainer Gefluegelhof GmbH herum. Im Schnitt legt jedes Huhn pro Tag ein Ei. Freiland-Eier kommen mit der Zahl 1 im Kennzeichnungsstempel in den Handel. (apn

Umfassende Dokumentation ist wichtig

Trifft den Reiseveranstalter am verpatzten Urlaub ein Verschulden, steht neben den Gewährleistungsansprüchen auch Schadenersatz zu. Verursachen die Speisen des Hotels beispielsweise eine Salmonellenvergiftung mit ihren bekannt unangenehmen Folgen, dann hat man Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Wichtig ist in solchen Fällen die umfassende Dokumentation des Krankheitsverlaufes.

Wenn die Reise zur Gänze oder weitgehend vereitelt wird, kann - bei Pauschalreisen - für die entgangene Urlaubsfreude Geldersatz geltend gemacht werden. Bei der Bemessung des Schadenersatzanspruchs wegen entgangener Urlaubsfreude hat das Gericht insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des Verschuldens des Reiseveranstalters, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des Reisepreises Bedacht zu nehmen. Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub, Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

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