Randalierende Flugpassagiere dürfen festgegurtet werden

Randalierende Flugpassagiere dürfen festgegurtet werden
Die D.A.S. Rechtsschutz AG klärt über die rechtliche Handhabe gegen sogenannte "Unruly Passengers" auf. Die Rückenlehne darf zurückgestellt werden.

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Vorfällen mit randalierenden Flugpassagieren. "Zu wenig Nikotin, zu viel Alkohol oder eine nach hinten gestellte Rückenlehne: Ein Streit im Flugzeug kann schnell eskalieren", erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

So auch Mitte Mai, als bei einem Flug von Hurghada nach Hannover ein Passagier einen der Flugbegleiter körperlich attackierte. Als Sofortmaßnahme wurde der tobende Mann mit dem Gurt an den Sitz befestigt. Das "Tokioter Abkommen" gestattet Zwangsmaßnahmen gegen Randalierer; wie das Festschnallen im Flieger zur Sicherheit der Mitreisenden. "Airlines haben außerdem das Recht, störenden Passagieren die Beförderung zu verweigern. Wenn das Flugzeug gestartet ist, dürfen randalierende Passagiere bei der nächsten Landemöglichkeit von Bord gebracht werden", so Loinger.

Zurückstellen der Rückenlehne erlaubt

Viele Passagiere fühlen sich durch das Zurückstellen des Vordersitzes in ihrer Beinfreiheit gestört. "Laut Beförderungsbedingungen hat allerdings jeder Passagier das Recht, sich zurückzulehnen. Es handelt sich um einen Teil der angebotenen Leistung, für die durch den Kauf des Tickets auch bezahlt wurde", weiß Loinger. Aus diesem Grund verbieten auch viele Fluglinien "Knee Defender"; das sind Vorrichtungen die verhindern, dass man Sitze verstellt.

Gegen schreiende und weinende Kinder kann rechtlich im Regelfall nichts unternommen werden. Diese Art von Lärmbelästigung ist von den Mitreisenden hinzunehmen.

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