Uwe Scheuchs Abgang nicht "part of the game"

Ein Mann im Anzug blickt nach unten.
Kärntens Landesvize wurde erneut wegen Geschenkannahme – nicht rechtskräftig – verurteilt. Zurücktreten will er nicht. Nationalratspräsidentin Prammer spricht sich dagegen für seinen Rücktritt aus.

Ein Rücktritt war beim ersten Verfahren für mich kein Thema. Warum sollte er jetzt ein Thema sein?" Flapsig kommentierte Uwe Scheuch am Freitag gegenüber dem KURIER, warum er Vize-Landeshauptmann von Kärnten bleibt – obwohl er, wenngleich nicht rechtskräftig, wegen " Geschenkannahme durch Amtsträger" verurteilt worden ist. Es war der zweite Prozess in der "part of the game"-Korruptionsaffäre; den ersten Spruch hatte das Oberlandesgericht wegen eines Formalfehlers aufgehoben.

Vor knapp einem Jahr war der FPK-Obmann von Richter Christian Liebhauser-Karl zu 18 Monaten Haft (sechs davon unbedingt) verurteilt worden. Nun kommt er mit 150.000 Euro Geldstrafe und sieben Monaten bedingter Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig) davon. Damit verliert Scheuch nicht automatisch sein Amt; das wäre erst bei einer Haftstrafe von über zwölf Monaten weg. Es ging um den Vorwurf, Scheuch habe 2009 Bereitschaft signalisiert, einen Russen gegen ein Investment und eine Spende für seine damalige Partei BZÖ einbürgern zu lassen. Das sei "part of the game", also "Teil des Spiels". Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.

Prammer für Rücktritt Scheuchs

Eine Frau mit kurzem, grauem Haar trägt eine rot gemusterte Halskette.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer von der SPÖ hat sich im Ö1-Mittagsjournal am Samstag für einen Rücktritt Scheuchs von seinen politischen Ämtern ausgesprochen. Politiker hätten eine Vorbildwirkung für die Bevölkerung, so die Nationalratspräsidentin. Die moralischen Maßstäbe seinen bei Politikern höher anzusetzen als beim Rest der Bevölkerung.

Neben der SPÖ drängen auch Grüne, Orange und die ÖVP auf Scheuchs Abgang. „Game is over“ befinden die Grünen. „Eine Belastung für Kärnten“ ist Scheuch für die Orangen. Die ÖVP empfiehlt Scheuch, zumindest politisch zu pausieren: „Es wäre gut für Kärnten, wenn er dem Vorbild von Josef Martinz folgen und sein Amt (als Landesrat) ruhend stellen würde.“ Dieser steht ja derzeit wegen Anstiftung zur Untreue vor Gericht. Für Martinz gilt die Unschuldsvermutung.

Scheuchs Gesinnungsfreunde von der Schwesterpartei FPÖ, sonst nicht mundfaul, sagten lediglich: „Von uns gibt es keine Stellungnahme, da das Urteil nicht rechtskräftig ist.“ Ihr Justizsprecher Peter Fichtenbauer tat das, was die blauen Spitzen nach dem ersten Urteil getan hatten: Er tadelte die Justiz; sprach von einem „Falschurteil“ – wie schon jenes im ersten Prozess. FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler befand: „Das Strafausmaß wurde deutlich reduziert.“ Er sieht keinen Grund für Scheuchs Polit-Pension: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daher darf es auch für einen Politiker kein Berufsverbot geben.“

"Alles wurscht?" - Kommentar von KURIER-Redakteur Bernhard Gaul zum Urteil gegen Uwe Scheuch.

Erschüttertes Vertrauen

Eine Richterin in Robe gestikuliert an ihrem Schreibtisch.

Richterin Michaela Sanin bezog sich beim jetzigen Urteil auf Scheuchs eigene Angaben: "Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum. Das ist eine konkrete Amtshandlung. Das war dem Angeklagten bewusst." Da Geld zwar zur Debatte gestanden, aber nicht geflossen sei, ist für Sanin eine unbedingte Haftstrafe nicht angemessen. Eine "empfindliche Geldstrafe" sei das sehr wohl: "Durch so ein Verhalten wird das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger erschüttert." Die Geldstrafe – 300 Tagessätze zu je 500 Euro – entsprechen einer Haftstrafe von 150 Tagen, damit fünf Monaten.

Wie erwartet hat Scheuchs Anwalt, der einstige FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, Berufung und Nichtigkeit angemeldet. Damit ist wieder das Oberlandesgericht Graz am Zug. Ob auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die Strafhöhe ergreift, ist offen. "Da es sich um eine Causa öffentlichen Interesses handelt, gibt es Rücksprache mit dem Justizministerium", sagte Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber zum KURIER.

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