Transparenzpaket: Annäherung zwischen SPÖ und ÖVP

Bundeskanzler Werner Faymann hätte in Sachen Transparenzpaket gerne eine bundeseinheitliche Regelung. "Unser Ziel ist, am Schluss soll es für alle gelten", meinte der SPÖ-Chef am Dienstag im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Bezüglich der kolportierten 5.000 Euro-Grenze, ab der Spenden offenzulegen sein sollen, erklärte der Kanzler, es werde "etwa in diese Richtung" gehen.
Offen ist Faymann auch für den Vorschlag, die Wahlkämpfe kostenmäßig zu begrenzen. Vizekanzler Michael Spindelegger pochte hier aber auf eine möglichst verbindliche Regelung. Denn Fairness-Abkommen seien noch bei fast jedem Wahlkampf beschlossen, letztlich aber nie entsprechend umgesetzt worden.
Während der ÖVP-Chef vor dem Ministerrat gemeint hatte, dass es künftig überhaupt keine parteinahen Unternehmen mehr geben sollte, sieht Faymann das anders. Wenn es die notwendige Transparenz gebe, habe er kein Problem damit, wenn Betriebe im Nahbereich von Parteien stünden.
Entschlossen gab sich die Regierungsspitze, dass man das Transparenzpaket am Freitag bei der Regierungsklausur am Wiener Kahlenberg beschließen will. Auch danach soll es schnell gehen. Laut Spindelegger sollen bereits kommende Woche die Gesetzestexte erstellt werden.
Länder-Regelungen unklar

Noch unklar ist, wie auch die Länder in die neuen Spendenregeln einbezogen werden. Spindelegger wies darauf hin, dass es zunächst ein Verfassungsgesetz brauche, um von Bundesseite Änderungen bei den Ländern zu vollziehen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP), der einer der Hauptverhandler des Transparenzpakets ist, kann sich vorstellen, dass die Länder individuelle Wertgrenzen festlegen, diese könnten aber nur niedriger sein, als der vom Bund festgelegte Schwellenwert. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) meinte allgemein, dass für die Bundesländer grundsätzlich die gleichen Spielregeln gelten, diese aber Details für sich enger bzw. anders regeln könnten.
Hundstorfer geht auch davon aus, dass man bis Freitag eine Regelung findet, wie man die Wahlkampfkosten begrenzen könnte. Details sollen noch in weiteren Verhandlungen festgelegt werden. Bereits am heutigen Nachmittag soll es eine neue Gesprächsrunde geben, kündigte Spindelegger an.
Wahlkampfkosten-Grenze

ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch kann sich bei den Wahlkampfkosten eine Grenze von fünf oder sechs Millionen pro Partei inklusive Sanktionen wie Strafzahlungen vorstellen, wie er in der ZiB 2 sagte. Keine Zahlen nannte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas.
Die FPÖ sprach am Dienstag in einer Aussendung von einer "Pseudo-Kostenbremse" und gar von "Maßnahmen der strukturellen Gewalt gegen die Opposition". So schlussfolgerten die Freiheitlichen aus Rudas` Aussagen im ORF, dass "die Oppositionsparteien endgültig zum Schweigen verdammt und kleingehalten" werden sollen. Rudas fühlt sich missverstanden: Selbstverständlich sollten für alle Parteien die gleichen Obergrenzen gelten, betonte sie gegenüber der APA. Die Limits könnten aber beispielsweise je nach Größe des Gremiums, also etwa Landtag oder Nationalrat, unterschiedlich hoch sein. Sie warf im Gegenzug der FPÖ vor, keine Kostenbeschränkung haben zu wollen, weil die FPÖ am meisten für Kampagnen ausgebe.
Hundstorfer konzedierte jedenfalls, dass mit den neuen Transparenzregelungen die nächsten ein bis zwei Jahre für die Parteien schwierig würden. Er sei aber überzeugt, dass man den Paradigmenwechsel schaffen werde. Spindelegger sprach von einer historischen Chance, ein neues System zu etablieren. Dabei sollte auch ein Schlussstrich in der Beziehung gezogen werden, dass es parteinahe Unternehmen gebe, über die dann wieder in Schlangenlinien Parteispenden ermöglicht würden, so der Parteichef mit Blick auf die Wiener SPÖ.
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