Transparenz: Erste Einigungen – aber noch kein Paket

Husch-Pfusch", da waren sich die Verhandler einig, dürfe das Transparenzpaket nicht beschlossen werden. Bis 1. Juli soll es aber in Kraft sein, daran hält die Regierung fest.
SPÖ und ÖVP wollen eine "möglichst breite Einigung" – die hat es aber auch gestern Nacht nicht gegeben, trotz vier Stunden Verhandlung im Kanzleramt; Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) sagte zum KURIER: "Das Klima war sachlich, es dauert aber noch, bis die Differenzen in der Opposition überbrückt werden können."
Heißt: Einige Punkte sind fixiert, in einigen liegen die Parteien meilenweit auseinander. Ob und wann das Paket steht, ist völlig offen.
Die Punkte
Geeinigt hat man sich auf den Korridor für die Ober- und Untergrenze bei der Parteienförderung für Bund, Länder, Gemeinden. Statt wie von der Regierung vorgeschlagen bei fünf Euro, ist die Untergrenze mit 3,12 Euro festgelegt. Die Obergrenze bleibt bei den von der Regierung vorgeschlagenen elf Euro. Laut Ostermayer entspricht das den aktuellen Subventionen inklusive Wahlkampfkostenrückerstattung. Diese wird nur für Nationalratswahlen gestrichen; für EU-Wahlen bleibt sie – entgegen den ursprünglichen Plänen – bestehen.
Der Korridor für die Parteienförderung ist fixiert – bei Strafen und Beschränkung der Wahlkampfkosten aber noch vieles offen.
Davon profitiert etwa die Liste Hans-Peter Martin, die nur im EU-Parlament vertreten ist. Nicht geeinigt haben sich die Fraktionen auf eine Definition des Spendenbegriffes – Spenden an die Parteien sollen ja offengelegt werden. Unklar ist, wie genau Spenden, Sponsoring und Inserate in Rechenschaftsberichten ausgeschildert werden. Ab welchem Betrag sie alle offengelegt werden, ist ebenfalls offen – die Regierung hatte vorgeschlagen, alle Spenden ab 5000 Euro offenzulegen. Die längsten Debatten, so Ostermayer, habe es unter anderem bei der Frage nach Konsequenzen bei Verstößen gegen die Transparenzregeln gegeben – genauer gesagt, ob es neben Strafen für die Parteien individuelle Strafen für Funktionäre geben soll. Das fordern die Grünen; die FPÖ ist dagegen. Kompromissvorschlag laut Ostermayer: Anstelle des Strafrechts soll das Verwaltungsrecht angewendet werden. Grünen-Verhandler Werner Kogler dazu: "Uns ist wichtig, dass es für individuelles Verschulden und für Verschleierungsversuche auch Konsequenzen gibt."
Offen ist auch eine Einigung bei der Beschränkung der Wahlkampfkosten; auch hier hat sich gestern die FPÖ quergelegt.
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hatte vorab gesagt, es liege kein Modell vor, bei dem die Kosten genau geprüft werden können. Er fürchtet eine "neue Grauzone". Eine Außenseiterrolle spielt derzeit das BZÖ in den Verhandlungen: Dafür, dass die Parteienförderung für den Bund gesondert beschlossen wird, sei man nicht zu haben, sagte Stefan Petzner. Sein Resümee der Verhandlungen: "Es hat sich gar nix bewegt."
Der Zeitplan
Weitere Verhandlungstermine gibt es noch nicht.
Die Koalition hält daran fest, dass das Gesetz ab 1. Juli gelten soll. Ostermayer sagt, dafür werde am 27. Juni eine Sondersitzung im Nationalrat eingeschoben. Davor sollen noch Justiz- und Verfassungsausschuss tagen. Hält der Plan, treten mit Juli das Parteien-, Lobbyisten, Offenlegungsgesetz und das neue Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete in Kraft.
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