Tauziehen um Grasser-Akten

Nahaufnahme eines Mannes mit hellblauen Augen und braunem Haar.
Ein neues OGH-Urteil lässt die Staatsanwaltschaft hoffen: Sie will an Unterlagen gelangen, die bei Grassers Steuerberater beschlagnahmt wurden.

Bei den Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gibt es eine neuerliche Wende. Anfang der Woche hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Entscheid des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) Wien gekippt, wonach die Hausdurchsuchung bei Grassers Steuerberater Peter Haunold im Mai 2011 gesetzeswidrig war.

Dem OGH zufolge gebe es kein generelles Verbot von Hausdurchsuchungen bei Steuerberatern, Anwälten und Notaren. Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden. Im Fall Grasser ist die frühere Entscheidung des OLG aber schon rechtskräftig.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bemüht sich einem Bericht des Ö1-Morgenjournals zufolge nun dennoch, die  Unterlagen zu bekommen, die bei Grassers Steuerberater beschlagnahmt wurden. Ob die Staatsanwaltschaft damit erfolgreich sein wird, ist noch unklar.

Staatsanwaltschaft optimistisch

Erich Mayer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, rechnet sich jedenfalls gute Chancen aus: "Wir haben bereits entsprechende Anträge bei Gericht gestellt, dass diejenigen Unterlagen im Ermittlungsverfahren verwendet werden dürfen, die nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen. Wir gehen davon aus, dass aufgrund unserer Rechtsansicht, die vom OGH bestätigt wurde, die Gerichte eine Entscheidung treffen werden, dass die Unterlagen verwendet werden dürfen." Das könnten etwa Rechnungen oder Buchungsunterlagen Grassers sein. Verfügbar sind die beschlagnahmten Unterlagen laut Staatsanwaltschaft noch. Sie liegen beim Landesgericht Wien und sind dem Steuerberater bisher nicht zurück gegeben worden.

Komplexe Rechtslage

Die Gerichte stehen vor einer schwierigen Frage. Formal gilt die Hausdurchsuchung nach wie vor als rechtswidrig, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts laut OGH zwar falsch aber trotzdem rechtskräftig ist. Dennoch wäre es denkbar, dass Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, auch wenn sie rechtswidrig erlangt wurden.

Der Anwalt des Steuerberaters sagt allerdings, der habe Grasser nicht bei Steuerhinterziehung geholfen und es seien auch keine für die Ermittlungen relevanten Unterlagen beschlagnahmt worden. Auch Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter haben die Vorwürfe bisher immer vehement bestritten. Sollte Grasser aber wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung angeklagt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

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