Skandal-Hinrichtung zum 2. Mal ausgesetzt

Kurz vor dem Todes-Termin wurde die Exekution eines Texaners ausgesetzt. Grund: Ihm waren DNA-Tests verweigert worden, die ihn entlasten könnten.

Zwei Tage vor der geplanten Hinrichtung des US-Todeskandidaten Henry "Hank" Skinner hat ein texanisches Berufungsgericht den Exekutionstermin ausgesetzt. Der Grund: Es soll geprüft werden, ob am Tatort gefundene Spuren genetisch analysiert werden sollen oder nicht. Mit seiner Entscheidung gab das Gericht am Montag einem Antrag von Skinners Anwälten statt, die mit den DNA-Tests seine Schuldlosigkeit beweisen wollen. Erst am vergangenen Donnerstag hatte ein US-Gericht Skinner die Tests verweigert, am Mittwoch sollte er hingerichtet werden.

Ein texanisches Geschworenengericht hatte Skinner 1995 des dreifachen Mordes für schuldig befunden. Er soll am Silvestertag 1993 seine damalige Freundin und deren 20 und 22 Jahre alten Söhne in ihrem Haus getötet haben. Der inzwischen 49-Jährige gibt zu, zur Tatzeit im Haus gewesen zu sein, bestreitet aber bis heute, die Tat begangen zu haben. Er versicherte stets, er sei durch zu viel Alkohol und Medikamente außer Gefecht gesetzt und zu den Morden gar nicht in der Lage gewesen. Von ihm geforderte DNA-Tests an Beweismitteln vom Tatort, mit denen er seine Unschuld beweisen will, hat die texanische Justiz seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder abgelehnt.

DNA-Tests verweigert

Skinners Anwalt Rob Owen begrüßte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Sie stelle sicher, dass der Antrag auf DNA-Tests so sorgfältig geprüft werde, "wie er es verdient".

Bereits im März 2010 war die Vollstreckung des Todesurteils weniger als eine Stunde vor dem Hinrichtungstermin gestoppt worden. Der Oberste Gerichtshof der USA gab Skinner später recht, seine Schuldlosigkeit durch zusätzliche DNA-Tests beweisen zu dürfen. Dennoch verweigerte das texanische Gericht ihm sechs Tage vor seinem Hinrichtungstermin die DNA-Tests, mit denen Skinner seine Unschuld beweisen will. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Tests den Todeskandidaten entlasten könnten, hatte das Bundesbezirksgericht in Texas seine Entscheidung vergangenen Donnerstag begründet.

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