Schuldspruch im Wiener Islamistenprozess
Schuldspruch im Wiener Islamistenprozess: Der Hauptangeklagte ist am Dienstag zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 27-Jährige Thomas Al J. soll sich nach Ansicht des Schöffensenats (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) als Mitglied an terroristischen Vereinigungen betätigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der letzte verbliebene von ursprünglich fünf Mitangeklagten, dem die Anklagebehörde auf Basis eines knapp dreiminütigen Telefonats unterstellt hatte, damit versucht zu haben, Geldspenden sowie ein zukünftiges Mitglied der
Al Qaida zu vermitteln, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Diese Entscheidung ist ebenfalls nicht rechtskräftig.
Das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte hatte das Gericht zur ergänzenden Beweisaufnahme ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt. Zwei weitere Angeklagte hatten sich dem Verfahren bereits vor dem Verhandlungsauftakt am 23. Mai per Flucht bzw. der Vorgabe, sich um die erkrankte Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen, entzogen.
Reise in den bewaffneten Dschihad
In mehreren Anklagepunkten stand für das Gericht zweifelsfrei fest, "dass Sie aufgrund Ihrer Gesinnung Taten gesetzt haben, die nach österreichischem Gesetz strafbar sind", wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung dem Hauptangeklagten darlegte. Schuldig gesprochen wurde dieser demnach, weil er im Herbst 2009 für sieben Männer sowie deren Familienangehörige eine Reise nach Somalia organisiert hatte, die diese laut Anklage zu den Al Shabaab-Milizen und damit in den bewaffneten Dschihad hätte führen sollen.
Die Darstellung des 27-Jährigen, die letztlich gescheiterte Reise - der Gruppe war es nicht gelungen, über Äthiopien nach Somalia zu gelangen - hätte keinen terroristischen Hintergrund gehabt, erschien dem Gericht nicht glaubwürdig. Die
Islamisten hätten vielmehr "im bewaffneten Dschihad unter den Al Shabaab-Milizen leben wollen", stellte die Vorsitzende fest.
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