Neue Fälle: Buben mit Messer entführt

Ein Sandkasten mit verschiedenen Spielzeugen darin.
Zwei aktuelle Fälle geben der Diskussion um die Sextäter zusätzlich Nahrung.

Der ehemalige Sängerknaben-Erzieher Erich F. wurde 2008 wegen Kindes-Missbrauchs in Wiener Neustadt zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Freilich: Der studierte Pädagoge verbrachte aufgrund von Klaustrophobie und Depressionen keinen Tag im Gefängnis. In Freiheit wurde der Mann erneut einschlägig straffällig. Er soll einen Buben betäubt und missbraucht haben. Daraufhin kam er 2011 in U-Haft.

Die Anklage umfasst ein Dutzend Vorwürfe gegen den ehemaligen BZÖ-Kandidaten. Zudem schaltete der Mann trotz Verurteilung weiter Inserate als Privatlehrer und Kindermasseur. Am Mittwoch beim neuen Prozessauftakt bekannte er sich „teilweise geständig". Die Richterin gab seinem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Zum Schutz der Geschlechtssphäre von Opfern und Angeklagtem", lautete die Begründung.

In Wien wurde ein 23-jähriger Mann zu acht Monaten Haft plus 16 Monaten bedingt verurteilt, weil er einen 13-jährigen Buben mit angehaltenem Messer von einem Spielplatz entführt und in seiner Wohnung missbraucht hatte. „Ich wollte wissen, ob er auf dasselbe steht wie ich auch", so verantwortete sich der Mann, der sich auch noch an einem 15-jährigen Buben vergangen hatte. Auch dieser Sextäter könnte die Strafe mit Fußfessel „absitzen".

 

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