Nach Kritik: Staatsanwalt klagt Pilz

Nach Kritik: Staatsanwalt klagt Pilz
Ein verbaler Angriff hat für den Aufdecker nun ein juristisches Nachspiel: Hans-Peter Kronawetter bringt ihn vor Gericht.

Der Staatsanwalt Kronawetter, der zum Beispiel das Rumpold-Verfahren führen hätte sollen, ist nach wie vor ein Komplize der organisierten Korruption." Am 6. September sagte der Grüne Abgeordnete Peter Pilz genau das bei einer Pressekonferenz; und dieser verbale Angriff hat für den Aufdecker nun ein ungewöhnliches juristisches Nachspiel.

Denn Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hat Pilz geklagt - auf zivilrechtlichem Wege. Für den Beklagten gibt es damit keine parlamentarische Immunität. Pilz ist fassungslos: "Ich kenne keinen Fall, wo ein Politiker von einem Staatsanwalt zivilrechtlich geklagt wurde." Was hat Pilz überhaupt zu der Aussage bewogen? Der Grüne behauptet, Kronawetter habe mehrfach politisch brisante Verfahren - darunter die Causa Rumpold - eingestellt.

Zur Erinnerung: Das PR-Ehepaar Rumpold hatte im Zuge der Abfangjäger-Beschaffung für die Organisation einer Pressekonferenz 96.000 € veranschlagt. Pilz ist ob der Einstellung des Verfahrens empört: "Jeder weiß, eine Pressekonferenz kostet keine 96.000 €; jeder andere Staatsanwalt würde Konten öffnen und versuchen zu ermitteln, wer das Geld wirklich bekommen hat."

Klagsschrift

Nach Kritik: Staatsanwalt klagt Pilz

Der Ankläger findet Pilz' Behauptungen ehrenrührig und kreditschädigend. In der Klagsschrift, die dem KURIER vorliegt, heißt es: Der Vorwurf des Beklagten, ich wäre ein "Komplize der organisierten Korruption", erfüllt sowohl den Tatbestand des § 297 StGB (Verleumdung, Anm.) als auch jenen des § 111" (Üble Nachrede, Anm.). Ich habe Anspruch auf Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz."

"Pilz hat die Grenzen des Erträglichen überschritten", sagt Kronawetters Anwalt Stefan Korn. Es sei zulässig, sich kritisch zur Arbeit von Richtern oder Staatsanwälten zu äußern. "Pilz hat aber etwas anderes gemacht: Er hat meinem Mandanten pauschal unterstellt, Komplize des organisierten Verbrechens zu sein. Das kann man als Betroffener nicht einfach ignorieren."

Belege

Insbesondere dann nicht, "wenn sowohl Oberstaatsanwaltschaft wie auch der Rechtsbeauftragte die Einstellung geprüft und für in Ordnung befunden haben". Die Entscheidung im Rumpold-Verfahren begründet Kronawetter so: "Die Einstellung erfolgte im Februar 2011, da keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt werden konnten." Rumpolds Werbe-Etat von mehreren Millionen Euro konnte "durch Rechnungen belegt werden".

Pilz ist dennoch überzeugt, dass er den Wahrheitsbeweis antreten kann - auch durch andere Fälle. So habe Kronawetter etwa Ex-Minister Platter nicht einvernommen, als dieser verdächtigt wurde, im Zuge des Falls Zogaj das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. All das will der Grüne am Montag auch in einer parlamentarischen Anfrage thematisieren. Das Justizministerium wusste übrigens nichts von der Klage. Der Grund: Es besteht keine Melde- oder Genehmigungspflicht.

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