Missglückte Abtreibung: Arzt muss zahlen

Am 20. April 2010 betritt eine 22-jährige Frau eine Abtreibungsklinik in Mallorca um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Sie ist in der siebten Woche schwanger, der Eingriff wird ohne Probleme durchgeführt. Etwa zwei Wochen später kehrt die junge Frau zur Kontrolle in die Klinik zurück. Der Gynäkologe attestiert ihr, dass die Abtreibung funktioniert hätte und sie nun nicht mehr schwanger wäre.
Doch mehr als drei Monate später erscheint die Frau wieder in der Klinik. Offenbar sei sie erneut schwanger, teilte sie den Ärzten mit. Es stellte sich allerdings heraus, dass es keine zweite Schwangerschaft, sondern immer noch die erste war. Der Eingriff des Gynäkologen hatte das befruchtete Ei in der Gebärmutter gar nicht erreicht. Sie war nun in der 22. Woche – damit über der legalen Frist. Eine erneute Abtreibung war nun gesetzlich verboten. Im Oktober 2010 kam der Sohn der 22-Jährigen gesund auf die Welt.
150.000 Euro Schadenersatz
In einem für Spanien maßgebenden Urteil, hat das Gericht von Palma de Mallorca den damaligen Arzt und die Klinik nun zu 150.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Bis zum 25. Lebensjahr des Buben muss der Gynäkologe für den Unterhalt aufkommen. Das macht 978,26 Euro im Monat. Die Mutter lebt mit dem Sohn bei ihren Eltern, wäre ohne den Unterhalt finanziell von ihnen abhängig.
Im Urteil spricht der Richter von einer schwerwiegenden Fahrlässigkeit des Arztes. Dieser hätte den Ultraschall nicht angemessen kontrolliert. "Nach etwa drei Minuten war ich aus dem Behandlungszimmer wieder draußen. Er meinte nur ‚Alles in Ordnung und Tschüss'", sagte die Mutter am Donnerstag nach dem Urteilsspruch.
Außerdem hätte sie unter enormen Stress gelitten, da sie bis zur Geburt nicht sicher sein konnte, ob ihr Sohn nach der missglückten Abtreibung gesund auf die Welt kommen würde.
Die Anwälte des Arztes wollen gegen das Urteil nun Einspruch erheben.
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