Menschlich tragisch, aber rechtlich in Ordnung

Die Volksanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die Finanzprokuratur diese Entscheidung nicht willkürlich getroffen hat." Für die Position der Finanzprokuratur spreche unter anderem, dass Schachners Pflichtverteidiger kein Rechtsmittel gegen das Urteil ergriffen hat und die Verurteilung nicht bekämpft wurde. "Dieser Fall ist bedauerlich, aber diese Mittel hätten ergriffen werden müssen. Weder dem Richter noch den Schöffen ist aufgefallen, dass der junge Mann nicht vernehmungsfähig ist", sagt
Brinek. "Das ist menschlich ganz tragisch, aber die Verwaltung kann nur auf Grundlage der Gesetze handeln."
Trotzdem zieht die Volksanwältin einen Schluss aus dieser Geschichte: "Natürlich braucht es auch bei Gericht Personen, die in solchen Fällen kundig sind, aber das ist leider nicht Gegenstand meiner Beurteilung". Brinek weist darauf hin, dass es auch nach Absage des Schadenersatzanspruches möglich ist, den Prozessweg zu beschreiten.
Missbrauch
Auch in einer anderen Causa meldet sich Gertrude Brinek zu Wort. Die Volksanwaltschaft könnte mit der im November bevorstehenden Kompetenzerweiterung auch zur neuen, bundesweiten Anlaufstelle für Missbrauchsopfer werden. "Das wäre sinnvoll und wenn man sich anstrengt auch möglich", erklärt Brinek. Wie die Anlaufstelle genau aussehen könnte, sei zu diskutieren. Davon würde auch eine "seriöse" Kostenschätzung abhängen.
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