Keine Sanktionen bei versteckten Parteispenden

Mögliche verdeckte Parteispenden über Scheinrechnungen der Telekom, wie diese derzeit im Korruptions-U-Ausschuss erörtert werden, ziehen in Österreich keine rechtlichen Folgen nach sich. "Es ist eigentlich völlig illegal, aber es gibt keine Sanktionen dafür", betonte der Politologe Hubert Sickinger am Donnerstag. Ändern sollte dies eigentlich ein neues Transparenz-Gesetz - die Verhandlungen dazu liegen allerdings schon länger auf Eis.
Die derzeitige geltende Regelung, wann und wie Parteien allfällige Spenden offenlegen oder zumindest melden müssen, wird von Experten als völlig zahnlos kritisiert. Sickinger spricht wörtlich sogar von einer "Witz"-Regelung. Streng genommen müssten laut Parteiengesetz Spenden ab 7.260 Euro in die sogenannte (anonyme) Spendenliste aufgenommen werden und dem Rechnungshof deklariert werden. Laut Gesetz müssen die Parteien einmal pro Jahr einen Rechenschaftsbericht als Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlichen.
Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regeln gibt es aber kaum: Nur, wenn die vorgeschrieben Informationen verspätet vorgelegt werden, kann der Bundeskanzler "fällige Zuwendungen" zurückhalten. Für den Fall, dass eine Partei schlicht falsche oder zumindest nicht alle Beträge nennt, sieht das Gesetz keinerlei Strafen und auch keine Kontrollen vor. Das Parteiengesetz habe in dieser Hinsicht daher "den Charakter einer nur `symbolischen Gesetzgebung`", schreibt der Politologe Hubert Sickinger in seinem Standardwerk "Politikfinanzierung in Österreich".
Keine Strafen sind denn auch fällig, wenn Parteien den Rechenschaftsbericht nicht so vorlegen, wie vom Gesetz gefordert. Denn der ausdrücklichen Vorgabe im Gesetz - Spenden an eine "Partei oder an eine ihrer Gliederungen (Landes-, Bezirks- oder Lokalorganisationen)" - genügen die jährlichen Rechenschaftsberichte eigentlich nicht. Ist eine Teilorganisationen tatsächlich ein rechtlich eigenständiger Rechtsträger, könnte dies auch formal gedeckt sein, so Sickinger. Er ist nicht der einzige, der die derzeitige bundesweite Gesetzeslage als zahn- und wirkungslos kritisiert.
Ein neues Transparenzgesetz sollte die Regelungen zu Parteispenden - wie dies in Deutschland nach der CDU-Spendenaffäre geschehen ist - eigentlich verschärfen. Allerdings liegen die Verhandlungen dazu auf Eis. Grund ist laut Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) im "Kurier" das Sparpaket der Regierung: Derzeit werde erst einmal über die Kürzung der staatlichen Parteienförderung verhandelt, danach komme die Transparenz. Das Gesetz war vor knapp einem Jahr, nach Aufkommen der Causa Strasser, versprochen worden.
Ein Gesetzeskauf mittels Parteispende - das wird im U-Ausschuss ebenfalls untersucht - wäre dagegen schon strafbar. Hier würde zum Beispiel der Verdacht der Bestechung oder des Amtsmissbrauchs bestehen.
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