Kärnten: Kein Deutsch, keine Wohnung

Eine umstrittene Vorreiterfunktion übernimmt
Kärnten beim geförderten Wohnbau: Nur Menschen mit "ausreichend Deutschkenntnissen" kommen in den Genuss einer geförderten Wohnung. Das entsprechende Gesetz tritt mit 1. November in Kraft.
Wohnbaureferent Landesrat Christian Ragger, FPK, sagte am Donnerstag: "Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche Integration und ein gutes Zusammenleben auch in einer Wohnanlage unerlässlich."
Das Gesetz sei laut Landesverfassungsdienst verfassungs- und EU-rechtlich in Ordnung, wurde vom Bundeskanzleramt geprüft und am 7. Juli im Landtag mit den Stimmen von FPK und ÖVP beschlossen.
Die "einfachen Deutschkenntnisse" werden nach dem sogenannten A2-Niveau bemessen. Das bedeutet: Der Wohnungswerber muss Auskünfte über persönliche Daten, Familie, Herkunft und Ausbildung geben können sowie sich in der Arbeit und in seiner Umgebung zurecht finden.
Nachzuweisen sind die Kenntnisse mit Zeugnissen. Gefordert wird zumindest der fünfjährige Besuch einer Pflichtschule in Österreich mit positivem Abschluss in Deutsch oder auch Lehrabschlussprüfungen. Wohnungswerber müssen sich zudem seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben. Erbracht werden muss der Nachweis bei Zuweisung der Wohnung bzw. Abschluss des Mietvertrages.
Ganz Österreich
Ragger geht noch weiter. Er wünscht sich das Modell für ganz Österreich und will jetzt mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz darüber reden.
Die SPÖ bezeichnete das Gesetz als äußerst bedenklich: "Bei dieser Bevölkerungsentwicklung ist die Verordnung geradezu existenzbedrohend. Täglich verlassen sieben junge Menschen unser Bundesland und ein Facharbeitermangel zeichnet sich ab."
Abfuhr
In Oberösterreich gab es für diese Idee bereits eine Abfuhr: Der Landesverfassungsdienst bezeichnete den Entwurf - ganz im Gegensatz zu Kärnten - als mittelbare Diskriminierung. Laut
ÖVP widerspräche der Ansatz sowohl dem Antidiskriminierungsgesetz als auch der EU-Drittstaaten-Richtlinie.
In Vorarlberg gibt es zwar einen Landtagsbeschluss für ein einjähriges Pilotprojekt (mit Stimmen von FPÖ und ÖVP) vom Mai. In Kraft ist er jedoch noch nicht, weil die Landesregierung im Herbst erst die Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinien beschließen muss. Allerdings: Laut Integrationsstelle dürften davon nur rund 25 Personen in ganz Vorarlberg betroffen sein.
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