Gudenus macht Sozialhilfe für Asyl-Familie publik

Gudenus macht Sozialhilfe für Asyl-Familie publik
Zwangsouting von siebenköpfiger Familie löst Empörung bei SPÖ aus. Fraglich ist, ob Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

In sozialen Medien herrschen oft andere Gepflogenheiten, das ist bekannt – und gilt offenbar auch für FPÖ-Politiker.

Am Dienstag veröffentlichte Johann , geschäftsführender FPÖ-Klubobmann und als Landesparteichef in Wien wohl auch der künftige Bürgermeisterkandidat bei den Wahlen 2020, einen Mindestsicherungs-Bescheid für eine "Migrantenfamilie". Offenbar ein Skandal, schließlich erhalte die Familie "allein von der MA 40 fürs Nichtstun knapp 2000 Euro!"

"Wir sind nicht das Weltsozialamt" empörte sich Gudenus auf Facebook – und machte auch gleich die "Schuldigen" aus: Bürgermeister Michael Ludwig und Stadtrat Peter Hacker.

Vom KURIER mit Gudenus' Posting konfrontiert, heißt es aus dessen Büro, es wäre "interessant, wie viel Unterstützung eine siebenköpfige Familie nach Ansicht von Gudenus bekommen sollte". Das Einkommen der Familie liege jedenfalls deutlich unter der Armutsgrenze und reiche gerade für "ein Dach über dem Kopf, Essen und Seife".

Hitzige Diskussion

Die monatlich 1970,80 Euro Mindestsicherung, die in dem von Gudenus veröffentlichten Bescheid gewährt werden, sind nämlich für eine siebenköpfige Familie. Macht pro Mitglied neun Euro am Tag. Ähnlich wie Hacker argumentieren daher viele User auf der Facebook-Seite Gudenus‘, die dessen Empörung nicht nachvollziehen können.

"Langsam frage ich mich, warum ich so deppat bin und stehe täglich um 5 auf um arbeiten zu gehen", fragte sich hingegen etwa Facebook-User Günter Sladek. Bis Donnerstagmittag verzeichnete das Posting über 1.100 Kommentare. 

Gudenus macht Sozialhilfe für Asyl-Familie publik

Nicht genug geschwärzt?

Neben der politischen Aufregung könnte Gudenus darüber hinaus auch Persönlichkeitsrechte der Familie verletzt haben. Zwar sind die Nachnamen geschwärzt, die Vornamen der beiden Eltern und ihrer fünf Kinder sind jedoch nach wie vor zu erkennen. Für die Wiener Anwältin Maria Windhager, spezialisiert auf Persönlichkeitsschutzrecht, ist Gudenus‘ Schwärzung daher nicht ausreichend. Schließlich sei die Familie durch die Kombination der Vornamen noch immer identifizierbar, gibt Windhager gegenüber dem KURIER zu bedenken. "Jedes einzelne Familienmitglied könnte daher zumindest einen Unterlassungsanspruch nach §§ 16, 43 ABGB geltend machen", sagt Windhager.

Erschwerend kommt hinzu, dass drei Facebook-User den Bescheid komplett ungeschwärzt in die Kommentarleiste unter Gudenus‘ Eintrag posteten. Diese Postings sind inzwischen gelöscht. Dem KURIER liegen die Screenshots vor. Laut der Plattform FPÖ-Fails kursierte der Bescheid seit einiger Zeit bereits in diversen Facebook-Gruppen. Woher Gudenus selbst den Bescheid hat, ist nicht klar. Auf eine entsprechende KURIER-Anfrage hieß es auf seinem Büro lediglich, er sei ihm zugespielt worden. 

Die zuständige MA40 gab am Donnerstagabend bekannt, man prüfe rechtliche Schritte wegen des Verdachts auf unerlaubte Weitergabe persönlicher Daten. 

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