Lärm: Schwechat-Anrainer wollen Schadenersatz

Ein Flugzeug der Austrian Airlines steht auf dem Rollfeld eines Flughafens.
Nach Airport-Ausbau ohne UVP sehen Fluglärm-Opfer Wertminderung der Grundstücke und wollen 40 Mio. Euro einklagen.

Der Skylink kommt nicht aus den Schlagzeilen: "Zurück an den Start!" hieß es am Donnerstag in der Diskussion zwischen Anrainern des Flughafens Wien-Schwechat und dem Airport selbst.

Knapp 400 Anrainer möchten nun für die Wertminderung ihrer Grundstücke wegen der zusätzlichen Fluglärmbelästigung Schadenersatz haben, berichtet das Wirtschaftsblatt in seiner heutigen Ausgabe.

Worum sich der Streit dreht

Es geht um den Ausbau des Flughafens seit 1996 - einschließlich des Terminalbaus Skylink. Der Flughafen wurde mehrmals erweitert, ohne dass es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gab.

Während der Flughafen Wien beteuert, dabei alle Behördenauflagen eingehalten und für bestimmte Teile einen "Ex-Post"-Umweltverträglichkeitsbericht übermittelt zu haben, empören sich Vertreter von Bürgerinitiativen weiter über "Schwarzbauten" am Airport Wien. Die Fluglärm-Opfervertreter sahen in der "Ex-Post-UVP" nicht viel mehr als einen Bericht des Flughafens über seine Ausbauten. Sie schalteten den EU-Ombudsmann ein, der einen Sonderbericht an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments verfasste.

Sammelklage

Die Anrainer haben nun bei dem Wiener Rechtsanwalt Wolfram Proksch ihr Interesse an einer Sammelklage angemeldet, berichtet das Blatt weiter, die Betroffenen fordern durchschnittlich je 100.000 Euro.

Eine Karte der Flugrouten rund um Wien-Schwechat mit zahlreichen Markierungen.
BILD zu OTS - Bei der Alternativvariante zur 3. Piste wurde im Variantenvergleich der Umweltverträglichkeitsprüfung des Flughafens von einer absurden Flugroutenverwendung ausgegangen. Starts nach Nordwesten auf der Piste Richtung Norden kurven dort über Schwechat und Rannersdorf nach Liesing. Damit sind auch alle darauf aufbauenden Berechnungen und Vergleiche ungeeignet die umweltverträglichste Variante festzustellen.
Basis der nun möglichen Sammelklage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH) vom März, das Anrainern des Flughafens die Chance auf Schadenersatz wegen einer Wertminderung ihrer Häuser eröffnet.

Die geplante Klage stützt sich auf eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dieser gab einer Anrainerin in einem Musterprozess grundsätzlich recht, dass Bund und Land für die unterlassenen Umweltprüfungen haftbar sind.

"Wenn das abgelehnt wird, schieße ich in einem nächsten Schritt die erste Tranche an Klagen heraus"

Bevor es vor Gericht geht, möchte Proksch Bund, Land und die Flughafen Wien AG auffordern, den Schaden anzuerkennen. Das erste Schreiben dazu will er kommende Woche verschicken. Proksch selbst räumt diesem Versuch laut Wirtschaftsblatt wenig Chancen auf Erfolg ein. "Wenn das abgelehnt wird, schieße ich in einem nächsten Schritt die erste Tranche an Klagen heraus", kündigt der Rechtsanwalt an.

Der Ausbau des Flughafens könnte die Republik, das Land Niederösterreich und die Flughafen Wien AG damit noch teuer zu stehen kommen.

Die Finanzprokuratur, die den Bund rechtlich vertritt, und die Flughafen Wien AG wollen zu dem Schreiben Prokschs erst Stellung nehmen, wenn es ihnen vorliegt. "Es ist unseriös, jetzt etwas dazu zu sagen", so Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur.

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