Wahlbroschüren-Urteile gegen Dörfler und Scheuch bestätigt
Der Oberste Gerichtshof hat die Schuldsprüche gegen die Kärntner Ex-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch (beide BZÖ) im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden wurden vom Senat unter OGH-Präsident Eckart Ratz verworfen, das Strafausmaß beibehalten.
Schon die Generalprokuratur hat keine Gründe für eine Nichtigkeit gesehen, "da es weder Mängel in der Urteilsbegründung noch Fehler in der rechtlichen Beurteilung gibt", wie Generalanwalt Martin Ulrich am 10. April sagte.
Dörfler wurde im Vorjahr am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, bei ihm kam zur Untreue noch versuchte Vorteilsnahme hinzu. Uwe Scheuch erhielt eine Zusatz-Geldstrafe von 220 Tagessätzen á 100 Euro. Dörflers Anwalt hatte sofort Nichtigkeit und Berufung angemeldet, Scheuch schloss sich dem nach Bedenkzeit an.
Landesbroschüre als Wahlwerbung
Wahlwerbung auf Landeskosten hatte die Anklagebehörde bei einer Broschüre, die im Februar 2009 an alle Kärntner Haushalte ging, gesehen. Eine Imagebroschüre für den Standort Kärnten, verantwortet von der Landesimmobiliengesellschaft LIG, wurde dafür mit BZÖ-Sujets und Slogans versehen.
Angeklagt waren neben Dörfler und Scheuch auch der ehemalige Pressesprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, und Haiders einstiger Büroleiter und späterer Landesrat Harald Dobernig. Dazu mussten auch die LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie hatten das Projekt abgewickelt. Nachdem sie die Verantwortung dafür eingestanden, gab es für die beiden eine Diversion.
Harald Dobernig, der vier Monate bedingt als Zusatzstrafe zu einer Vorverurteilung erhielt, und Petzner, er bekam zehn Monate bedingt, nahmen das Urteil an.
Bezeichnung "Jubelbroschüre" in Ordnung
Weder die Einwände gegen die gerichtsinterne Verwendung des Wortes "Jubelbroschüre" noch gegen die Richterbesetzung ließ Ratz in seiner Begründung gelten. Auch dass - wie die Anwälte der beiden meinten - es unklar sei, wer in der Sache denn eigentlich der Geschädigte sei, fand beim Gericht kein Gehör.
Beim Strafausmaß habe das Gericht in Klagenfurt zwar die lange Verfahrensdauer, nicht aber den langen Zeitraum vom ursprünglichen Sachverhalt weg als mildernd berücksichtigt. Andererseits habe es aber auch nicht den Erschwernisgrund einberechnet, dass Politiker hier als Organwalter gehandelt haben. Unterm Strich ging die Strafe daher aus Sicht des OGH in Ordnung.
Vor allem Dörfler zeigte sich über den in öffentlicher Verhandlung verkündeten Beschluss unzufrieden und versuchte - von Ratz unterbunden - Einwände zu erheben. Stellungnahme gab er danach aber ebenso keine ab wie auch Scheuch.
Kommentare