VP-Amon droht Steuerverfahren

VP-Amon droht Steuerverfahren
Der ÖVP-Fraktionsführer gab zu: Die 10.000 Euro an den ÖAAB könnten ein „Druckkostenbeitrag im Sinne einer Spende“ gewesen sein.

Für Werner Amon, ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, könnte die Telekom-Affäre äußerst unangenehm werden – auch abseits der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der schwierigen Situation im Ausschuss.

Steuerhinterziehung

Amon hat gegenüber dem KURIER zugegeben, die 10.000 Euro, die 2007 von der Telekom via Hochegger an den ÖAAB gezahlt wurden, könnten ein „Druckkostenbeitrag im Sinne einer Spende“ gewesen sein. Ein Inserat wäre für die Telekom steuerlich absetzbar, eine Spende aber nicht. Laut dem Steuerexperten Werner Doralt könnte sich Amon dadurch der Beihilfe zur Abgabenhinterziehung schuldig gemacht haben. Bei Ersttätern beträgt hier die Strafe 20 bis 30 % der hinterzogenen Summe. Aufgrund der „Verbandsverantwortlichkeit“ könnte sich laut Doralt auch der ÖAAB strafbar gemacht haben.

Parteispende

Die neue Spenden-Affäre macht deutlich, wie undurchsichtig die Parteienfinanzierung in Österreich ist. Hubert Sickinger, Experte für Parteienfinanzierung, ist überzeugt, dass mit derartigen Scheinrechnungen über Agenturen sehr viel Geld in die Parteien fließt. Überprüfbar ist das nach der derzeitigen Gesetzeslage nur schwer: Der ÖAAB ist zwar eine Teilorganisation der ÖVP, wird aber nicht vom Parteiengesetz erfasst. Eine Bundespartei, sowie Landes- oder Bezirksparteien müssen Spenden von über 7200 Euro dem Rechnungshof melden. Teilorganisationen müssen das nicht tun. Ein neues Gesetz für eine transparente Parteienfinanzierung ist geplant. Auch die Teilorganisationen müssten erfasst werden, verlangt Sickinger.

Geldwäsche

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Geldwäsche. Wenn Scheinrechnungen auftauchen, wird automatisch mit dem Verdacht ermittelt, das Geld könnte aus einer kriminellen Handlung stammen. Die Staatsanwaltschaft will Amon als Beschuldigten einvernehmen. Deshalb wurde die Aufhebung seiner Immunität beantragt.

Immunität

Das Parlament wird Amon ausliefern. Die Vorwürfe stünden nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Amons Tätigkeit als Abgeordneter, heißt es bei SPÖ und ÖVP. Der Immunitätsausschuss wird daher die Auslieferung empfehlen. Der Beschluss könnte schon bei der nächsten Plenarsitzung am 28. März erfolgen.

U-Ausschuss

Trotzdem dürfte Amon seine Funktion im U-Ausschuss behalten. Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann, sieht keinen rechtlichen Grund, Amon auszuschließen. „Es ist sowohl mit der Verfahrensordnung als auch mit der Geschäftsordnung des Nationalrats vereinbar, dass ein Mitglied des Ausschusses als Beschuldigter geführt wird. Theoretisch könnte dieser Abgeordnete auch als Zeuge aussagen“, sagte Hoffmann. Er will auch keine Empfehlungen abgeben: „Das müssen Amon und die ÖVP entscheiden.“

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