Volksanwalt Achitz für soziale Grundrechte in der Verfassung

Volksanwalt Achitz für soziale Grundrechte in der Verfassung
"Wir müssen die sozialen Menschenrechte stärken", sagt Achitz. Soziale Menschenrechte sollten nicht unter Teppich gekehrt werden.

Der von der SPÖ nominierte Volksanwalt Bernhard Achitz will soziale Grundrechte in der Verfassung verankern. "Auch wenn es schwierig ist, soziale Grundrechte individuell einklagbar zu machen, ist ihre Verankerung in der Verfassung sinnvoll. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell es passieren kann, dass die Politik in Grundrechte eingreift, sogar in verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte", argumentierte Achitz.

"Die sozialen Grundrechte sind leider nicht im selben Ausmaß verfassungsrechtlich verbrieft - und unterliegen daher nicht der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs. Aber auch ein Eingriff in soziale Rechte sollte der Kontrolle des VfGH unterliegen. Eine moderne Verfassung sollte nicht nur Grund- und Freiheitsrechte garantieren, sondern auch soziale Grund- und Menschenrechte", meinte Achitz anässlich einer von der Volksanwaltschaft veranstalteten Diskussion mit Mitgliedern des Menschenrechtsbeirats sowie mit Vertretern der Armutskonferenz und zahlreicher NGOs und zivilgesellschaftlicher Gruppen.

"Dass es auch soziale Menschenrechte gibt, das wird immer unter den Teppich gekehrt", sagte Achitz: "Wir müssen die sozialen Menschenrechte stärken. Wenn wir sie in der österreichischen Verfassung festschreiben, sind sie zwar in manchen Fällen noch immer nicht individuell einklagbar, können aber politisch nicht mehr so leicht ausgehebelt werden." Der Volksanwalt erinnerte daran, dass auch das Regierungsprogramm Verhandlungen über einen umfassenden Grundrechtskatalog enthalte.

"Österreich sollte nicht mehr der einzige EU-Staat ohne soziale Grundrechte in seiner Verfassung sein", unterstützte auch der Sozialrechtler Walter Pfeil von der Universität Salzburg die Forderung. Vorschläge gebe es genügend, ein Weg wäre unter Umständen, einzelne Bestimmungen aus bestehenden EU- und völkerrechtlichen Regelungen zu übernehmen und in den Verfassungsrang zu heben.

Konkret schlagen NGOs etwa ein komplett neu zu denkendes Grundrecht auf Daseinsvorsorge vor. Das Recht auf Bildung solle dazu führen, dass die freie Schulwahl durch tatsächliche Kostenfreiheit gesichert wird. Ein Grundrecht auf Gesundheit solle dazu führen, dass eine Behandlungsgarantie umgesetzt werden muss, inklusive Zugang zu Psychotherapie. Auch ein Rechtsanspruch auf Pflege und Grundrecht auf leistbares Wohnen werden gefordert.

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