Verwirrung um altes Hypo-Papier
Soll die Hypo in die Insolvenz geschickt werden? Diese Frage beschäftigte Österreich seit Monaten. Die Regierung hat sich nun aber dagegen entschieden. Stattdessen soll im Herbst eine Abbaugesellschaft für die Hypo eingerichtet werden.
Im November 2013 hatte die Finanzprokuratur Vor- und Nachteile einer Pleite sowie einer rein staatlichen Anstalt in einem mehrseitigen Papier aufgelistet. Die Kronenzeitung veröffentlichte diese Unterlage nun unter dem Titel "Das Hypo-Dossier, das niemand sehen durfte". Das Blatt berichtete, die Finanzprokuratur, also die Anwälte der Republik, hätten für eine Insolvenz plädiert und vor der "eben fixierten Anstaltslösung" gewarnt. Das stimmt freilich nur zum Teil. Richtig ist, dass die Finanzprokuratur laut dem Papier eher für eine Pleite der Bank eingetreten ist – was schon lange bekannt ist.
Große Unterschiede
Faktum ist auch, dass sich die von der Regierung beschlossene Abbaugesellschaft in wesentlichen Teilen von einer staatlichen Anstalt unterscheidet. Die Abbaugesellschaft ist privatrechtlich organisiert, das heißt, sie kann weiterhin in Insolvenz geschickt werden.
Bei einer der Anstalt hätte der Staat alle Verpflichtungen der Bank übernommen. Der Bund hätte also das Risiko zur Gänze getragen.
Im Finanzministerium hieß es gestern, die Ansichten der Finanzprokuratur seien bei der Hypo-Entscheidung berücksichtigt worden. "Das Papier ist in zwei Gutachten eingeflossen. Es geht aber von einem alten Szenario aus. Die Anstalt ist nicht mit der nun beschlossenen Lösung, also der Abbaugesellschaft, vergleichbar", sagte ein Sprecher. So habe die Finanzprokuratur beispielsweise als Vorteil aufgelistet, dass jene 2,3 Millionen Euro der Bayern, die sich noch in der Hypo befinden, im Falle einer Anstalt refundiert werden müssten. Das sei überholt. Im Ministerium geht man davon aus, dass das Geld bei einer Abbaugesellschaft nicht zurückgezahlt werden muss.
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