Neues Beschwerdegericht nimmt Arbeit auf
Wer Ärger mit den Behörden hat, für den gibt es seit Donnerstag eine neue Ansprechstelle: Am 2. Jänner nahm das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an den Standorten Wien, Linz, Graz und Innsbruck die Arbeit auf. Präsident Harald Perl präsentierte am Freitag, wie seine Behörde den Bürgern zu ihrem Recht verhelfen will.
„Immer dann, wenn eine Bundesbehörde entscheidet, besteht die Möglichkeit der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht.“ Das neue Amt mit vorerst 438 Mitarbeitern löst zahlreiche bisherige Berufungsinstanzen ab. Perl umreißt einige Aufgaben: „Immer dann, wenn Eltern Zweifel haben, warum ihr Kind nicht in die nächste Schulstufe aufsteigt, können sie sich an das BVwG wenden.“ Gleiches gelte für Arbeitslose, die Zweifel an der Korrektheit ihres Arbeitslosenentgeltes hätten oder Unternehmer, die sich fragen, warum ihnen Genehmigungen verwehrt bleiben.
Rund 36.000 bis 40.000 Verfahren erwartet sich die neue Behörde innerhalb eines Jahres, die Hürden dafür hat man bewusst gering gehalten. „Es gibt keine Anwaltspflicht“, erklärt Perl, auch eine „juristische Wortwahl bei der Beschwerde ist nicht entscheidend“. Für eine Beschwerde sind 30 Euro Gebühr zu entrichten – für soziale Angelegenheiten gibt es Ausnahmen.
Und so kommt man zu seinem Recht: Wer mit einem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden ist, beruft zunächst bei dieser Behörde gegen den Bescheid. Diese hat zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Beharrt die Behörde auf ihrer Entscheidung, hat sie die Beschwerde dem BVwG vorzulegen. Dort entscheiden Einzelrichter oder Richtersenate in öffentlichen Anhörungen innerhalb von sechs Monaten über den Sachverhalt. Für Teilbereiche gibt es kürzere Fristen.
Gegen Entscheidungen des BVwG kann beim Verwaltungsgerichtshof berufen werden. Perl erhofft sich eine „strukturelle Beschleunigung“: „Es gibt nur noch eine Verwaltungsentscheidung und dann eine gerichtliche Überprüfung.“
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